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Schusswaffe gebaut Halle-Attentäter Stephan B. nach Geiselnahme in JVA Burg erneut angeklagt

Wie die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg in einer Presseerklärung mitteilt, wird der Halle-Attentäter Stephan B. erneut angeklagt. Er hatte am Abend des 12. Dezember 2022 in der Justizvollzugsanstalt Burg Vollzugsbeamte mit einer Schusswaffe bedroht und in seine Gewalt gebracht.

Von Sebastian Rose 03.05.2023, 10:53
Stephan B. hatte zwei Menschen bei einem Attentat in Halle getötet. Nun wird er aufgrund einer Geiselnahme in der JVA Burg erneut angeklagt.
Stephan B. hatte zwei Menschen bei einem Attentat in Halle getötet. Nun wird er aufgrund einer Geiselnahme in der JVA Burg erneut angeklagt. Foto: dpa

Naumburg/Burg - Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft sind abgeschlossen. Das Ergebnis: Halle-Attentäter Stephan B. wird angeklagt. "Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hat Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Stendal erhoben", heißt es in einer Pressemitteilung. Der Gesetzgeber sehe für den Fall der Verurteilung einen  Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren Freiheitsstrafe vor. Was war passiert? 

Halle-Attentäter: Geiselnahme mit selbstgebautem Schussapparat in der JVA Burg

Stephan B. hat am Abend des 12. Dezembers 2022 zwischen 21 Uhr und 21.34 Uhr auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Burg zwei JVA-Bedienstete mit einem pistolenähnlichen Gegenstand in seine Gewalt gebracht. Er bedrohte beide mit dem Tod oder einer schweren Verletzung und wollte sie zum Öffnen von Türen und Toren nötigen.

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"Dieses Geschehen begründet nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft den Tatverdacht einer vollendeten Geiselnahme. Da der Strafgefangene seine Drohung mit einem selbstgefertigten Schussapparat verwirklicht haben soll, (...) wird ihm zudem ein tateinheitlicher Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt", so die Generalstaatsanwaltschaft.

Halle-Attentäter Stephan B. bereits lebenslänglich verurteilt

Der Strafgefangene konnte auf diese Weise bis auf den Innenhof der Justizvollzugsanstalt unmittelbar vor der Kfz-Schleuse und der Pforte vordringen. Hier soll er mit dem Schussapparat einmal zur Warnung in die Luft geschossen haben und dabei bekundet
haben, "der nächste Schuss sitze". Die Außentore der Anstalt blieben jedoch verschlossen, sodass seine Flucht verhindert werden
konnte. Acht Justizvollzugsbedienstete konnten den Straftäter nach weniger als einer Stunde überwältigen. Der Halle-Attentäter wurde dabei verletzt, allerdings nicht schwer.

Der Schussapparat bestand hauptsächlich aus Bauteilen eines Tackers, einem Holzstift, Drähten und aus einem kleinen Metallrohr, das als Lauf diente. Am Griffstück des Gegenstandes befand sich ein Batteriepack mit mehreren handelsüblichen Batterien. Bei der Untersuchung des Apparats fanden sich im Lauf Teile einer Patrone, die allem Anschein nach ebenfalls aus Gegenständen des alltäglichen Gebrauchs zusammengesetzt war, darunter ein Druckknopf eines Kugelschreibers.

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Der Attentäter Stephan B. war im Dezember 2020 zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er hatte am 9. Oktober 2019, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, versucht, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als es ihm nicht gelang, auf das Gelände zu kommen, ermordete er vor der Synagoge eine 40 Jahre alte Passantin und in einem nahe gelegenem Döner-Imbiss einen 20-Jährigen. Auf der Flucht verletzte er weitere Menschen. Schon für das Attentat in Halle hatte der Täter Waffen selbst gebaut.