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Gericht Magdeburger Messerstecher verurteilt

Ein Magdeburger griff seine Ex-Freundin mit dem Messer vor einer Kita an. Sie konnten nur mit einer OP gerettet werden.

Von Bernd Kaufholz 30.10.2018, 13:44

Magdeburg l Im Prozess gegen einen Magdeburger, der am 22. Mai dieses Jahres vor einer Kita der Landeshauptstadt seine Ex durch mehrer Messerstiche und -schnitte lebensgefährlich verletzt hatte, hat die Erste Große Strafkammer am Landgericht Magdeburg den Angeklagten zu sechs Jahren Haft wegen versuchten Totschags in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung verurteilt.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten wegen versuchten Totschlags beziehungsweise Mordversuchs acht Jahre Haft gefordert. Der Strafverteidiger hatte keinen zeitlichen Antrag gestellt.

Die Kammer sah es für erwiesen an, dass Sebastian D. am 22. Mai 2018 die 27 Jahre alte Mutter des gemeinsamen Kindes (6) im Bereich der Kindertagesstätte in der Helene-Waigel-Strasse in Magdeburg abgepasst und mit einem Messer auf die Frau, die sich von ihm getrennt hatte, achtmal eingestochen zu haben.

Das Opfer war schwer verletzt worden und konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden.

Der Angeklagte hatte im Ermittlungsverfahren die Messerstiche zwar eingeräumt, eine Tötungsabsicht jedoch bestritten.

Beim Prozess äusserte sich der Angeklagte zum Tattag und sprach über das problematische Verhältnis zwischen ihm und seiner Partnerin.

Das Messer und Pfefferspray habe er immer dabei gehabt, weil er sich vom neuen Partner seiner Ex-Freundin bedroht fühlte. Für den Vorsitzenden Richter Dirk Sternberg war das allerdings ein wichtiges Indiz dafür, dass D. damit gerechnet hat, dass das Treffen mit seiner Ex-Partnerin in der Kita eskalieren könnte. Sternberg: "Vielleicht nicht vorher, aber während der Messerattacke wollten sie die Frau töten."

An der Kita wollte D. seine ehemalige Freundin wegen der Kinder angeblich "nur zur Rede stellen". Zuvor hatte er zwei Flaschen Wein getrunken. D. hatte ausgesagt, sich danach an nichts mehr erinnern zu können. Erst auf der Strasse sei er wieder zu sich gekommen.

Die Kammer hielt dem Angeklagten zugute, dass er verzweifelt gewesen sei, weil er befürchtete, seine Kinder nicht mehr sehen zu können, seine Alkoholisierung (2,1 Promille), sein Teilgeständnis und dass er sich bei der Tat selbst verletzt hatte.