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Gericht Muss Frau nach Mord-Versuch in Psychiatrie?

Eine Frau steht vor Gericht, weil sie ihren Partner mit einem Steakmesser attackiert haben soll. Sie schweigt zu den Vorwürfen.

Von Bernd Kaufholz 17.01.2019, 13:04

Magdeburg l Über der 32 Jahre alten Angeklagten aus Halberstadt, die sich seit heute vor der Schwurgerichtskammer in Magdeburg wegen Mordversuchs verantworten muss, schwebt das Damoklesschwert: Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Hintergrund ist, dass Melanie M. bei den zwei Straftaten, für die sie 2014 und 2017 vom Amtsgericht Magdeburg verurteilt wurde, stark betrunken war.

Ihre Blutalkoholwerte betrugen 1,99 beziehungsweise 2,74 Promille. Beim aktuellen Fall betrug der Atemalkohol 2,91 Promille. Vieles deutet darauf hin, dass die Frau mit der männlichen Stimme ein Alkoholproblem hat und ein Fragezeichen hinter der Schuldfähigkeit steht. Einer Begutachtung hatte M. bisher nicht zugestimmt. Beim Prozessauftakt hatte sie ihre Meinung allerdings geändert und stellt sich demnächst den Fragen eines Psychiaters.

Oberstaatsanwältin Eva Vogel klagt die Halberstädterin an, für drei Straftaten schuldig zu sein. Herausragend dabei die Messerstiche gegen ihren Lebensgefährten, der den Angriff nur knapp überlebt hatte. Am 22. Juli 2018 gegen 8 Uhr war sie in der Wohnung des 52-Jährigen, in der sie vor ihrem Einzug in die Justizvollzugsanstalt Halle I, lebte, im Doppelbett aufgewacht. „Unvermittelt hat die Angeklagte mit einem Steakmesser zugestochen und lebensgefährlich verletzt." Als er trotz eines Stichs in die Lunge zu fliehen versuchte, soll sie hinterhergerufen haben: „Jetzt kriegst Du den Gnadenstoß." Vogel: „Weil der Mann schlief, als der Angriff kam, ist das Mordmerkmal: Heimtücke gegeben."

Bereits am 15. März des vergangenen Jahres habe es mit ihrem Freund Rüdiger S, nachdem erheblich Bier und Schnaps gebechert wurde, in dessen Wohnung eine tätliche Auseinandersetzung gegeben. Die Angeklagte schubste den Freund im Wohnungsflur „ohne Anlass". Der sei gefallen und habe sich „Serienrippenbrüche zugezogen". Der Mann lag Tage im Krankenhaus.

Einen Tag später trafen die betrunkene M. und eine Nachbarin im Keller aufeinander. Als sich die Nachbarin die Berührungen der Angeklagten verbeten und sie gegen die Wand gedrückt hatte, habe M. ihrem gegenüber einen Faustschlag ins Gesicht gegeben.

Die Angeklagte hat sich weder im Ermittlungsverfahren noch vor Gericht zu den Vorwürfen geäußert. Strafverteidigerin Dagmar Wagner teilte dem Gericht mit, dass sich ihre Mandantin möglicherweise zu einem späteren Termin aussagen werde.

Am nächsten Prozesstag, dem 24. Januar, soll der ehemalige Freund der Angeklagten, als Zeuge aussagen.