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Gericht Schornsteinstreit in Wernigerode beendet

Ein Familie aus Wernigerode fühlt sich vom Edelstahl-Schornstein des Nachbarn geblendet und zog deshalb vor Gericht - wohl ohne Erfolg.

Von Bernd Kaufholz 28.09.2017, 13:13

Magdeburg l Die Klage einer Wernigeröder Familie, die sich vom fünf Meter hohen Edelstahlschornstein ihres Nachbarn in ihrem Lebensgefühl gestört fühlen, scheint keinen Erfolg zu haben. So zumindest äußerte sich am Donnerstag der Vorsitzende der 10. Zivilkammer des Magdeburger Landgerichts, Christian Löffler. "Ich gehe davon aus, dass ihre Klage abgewiesen wird", sagte der Jurist am Ende des Prozesstags und legte als „Verkündungstermin" den 5. Oktober fest.

Die Harzer Familie hatte das Gericht angerufen, weil von der nachbarlichen Edelstahl-Esse eine unzumutbare Blendwirkung ausgehen soll. Wie Klägerin-Anwalt Torsten Graf noch einmal feststellte, sei für seine Mandanten die „psychische Beeinträchtigung unzumutbar. Sie könne doch der Blendwirkung nicht ständig ausweichen und laufend den Kopf in eine Nichtblendrichtung wenden". Familie O. könne sich von dem strahlenden Schornstein nicht vorschreiben lassen, wo sie sich auf der Terrasse hinsetzen. „Sie kann schließlich auf dem eigenen Grundstück stehen und sitzen, wo sie will."

Richter Löffler hatte seine Vorentscheidung auf das kurz zuvor gehaltene Gutachten eines Experten für Licht-, Tageslichttechnik und Beleuchtungsplanung gestützt. Steffen Müller hatte davon gesprochen, dass lediglich eine „psychologische Blendwirkung" vorliege, also ein „subjektives Unwohlsein“. Dieser könne man jedoch aus dem Wege gehen, wenn man nicht gezielt auf die reflektierende Stelle des Schornsteins schaue. Um geblendet zu werden, müsse man den Blick nach oben wenden.

Hatte es zu Beginn des Streits vor mehr als einem Jahr noch seitens der Klägerin geheißen, man wolle „im Sinne einer guten Nachbarschaft die Kosten für eine blendmindernde Umgestaltung des Schonsteins niedrig halten“, die Rede war von „wenigen hundert Euro", legte Anwalt Graf im November 2016 eine Umrüstungs-Kalkulation in Höhe von 7500 Euro auf den Tisch. Und damit konnten sich die beklagte Familie F. nicht im Ansatz anfreunden.

Richter Löffler zog am Donnerstag eine Zwischenbilanz: „Es handelt sich um einen zugelassenen Schornstein. Er befindet sich oberhalb des Daches und man muss den Kopf heben, um sich der Blendwirkung auszusetzen.“ Allerdings vermeide das – Beispiel Sonne – „jeder verständige Durchschnittsmensch“. Wenn man auf der Terrasse sitze, gehe die „Sichtachse“ normalerweise nicht nach oben zur Edelstahl-Esse, sondern in die Landschaft. „Und wenn ihre Mandantschaft immer wieder auf den blendenden Schornstein sieht – „ja, das ist dann das Problem der Kläger“.