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Gerichtsentscheidung zugunsten von Waldcamp-Aktivisten

Von dpa 22.06.2021, 19:01
Justitia-Abbildungen sind an einer Scheibe zu sehen.
Justitia-Abbildungen sind an einer Scheibe zu sehen. Rolf Vennenbernd/dpa/Archivbild

Seehausen - Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat im Streit um Proteste gegen den Weiterbau der Autobahn 14 zugunsten von Aktivisten eines Waldcamps entschieden. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Camp der „Meinungskundgabe gegen den Weiterbau der Autobahn“ diene und daher den Schutz der Versammlungsfreiheit genieße. Es sei zudem nicht erkennbar gewesen, dass der Landkreis Gefahren, die er durch die Proteste befürchtete, nicht auch durch mildere Mittel als eine Auflösung der Versammlung hätte abwenden können. Zu den aufgeführten Gefahren zählte etwa die unzureichende Erschließung und das Waldbrandrisiko.

In dem Waldstück bei Seehausen in der Altmark waren nach Polizeiangaben Plattformen und Baumhäuser errichtet worden. Es hielten sich dort regelmäßig zwischen fünf und zwanzig Personen gleichzeitig auf, sagte ein Sprecher der Polizei. Bekannt ist der Protest der Polizei seit dem 25. April.

Eine Allgemeinverfügung des Landkreises von vergangener Woche sah vor, dass das Camp beseitigt wird, wenn bauliche Anlagen wie Bauhäuser weiter errichtet oder genutzt werden. Ein Antrag einer Teilnehmerin des Camps gegen die Allgemeinverfügung des Landkreises wurde nun vom Verwaltungsgericht bestätigt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Landkreis kündigte an, Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Ein entsprechender Antrag sei eingegangen, bestätigte ein Gerichtssprecher.