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Gerichtsverhandlung Prozess wegen Gewalt-Exzess

Im August 2019 sorgte ein groß angelegter Einsatz von Spezialkräften der Polizei in Magdeburg für Aufsehen.

05.02.2020, 05:00

Magdeburg l Es ist noch dunkel im Stadtteil Sudenburg als sich erste Anzeichen eines größeren Polizeieinsatzes am Morgen des 11. August 2019 anbahnen. Geschäftigt laufen Polizisten mit Maschinenpistolen über die Straße. Streifenwagen blockieren aus beiden Richtungen den noch spärlichen Verkehr. Mit der Waffe griffbereit, steht eine junge Polizistin an einer Haustür und schielt immer wieder konzentriert um die Ecke in den Hausflur. Es wird noch einige Stunden dauern, bis Spezialeinsatzkräfte (SEK) des Landeskriminalamtes hier zwei Männer festnehmen werden.

Einer der beiden soll eine halbe Stunde zuvor einen Passanten mit einem Hammer attackiert haben. Der andere soll mit einer Gasdruckwaffe gedroht haben. Der Mann mit dem Hammer schlägt seinem Opfer mehrmals mit dem schweren Werkzeug den Schädel ein. Bekannte des des verletzten Mannes können ihn in Sicherheit bringen. Sie alarmieren Rettungsdienst und Polizei. Vor der lebensgefährlichen Attacke soll es, so damals Polizeibeamte vor Ort, zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Opfer und den Tätern gekommen sein.

Gegen 3.30 Uhr erfolgt der Zugriff in der Otto-Richter-Straße. Mindestens ein lauter Knall ist zu hören, als die Eiletepolizisten eine Blendgranate in eine der beiden Wohnungen werfen, die sie anschließend durchsuchen. Gefunden werden die beiden Tatverdächtigen jedoch nicht dort, sondern auf dem Dachboden des Hauses. Seit der spektakulären Festnahme befinden sich beide Männer in Untersuchungshaft – ab Donnerstag müssen sie sich vor Gericht verantworten.

„Den 21 und 30 Jahre alten Männern wird vorgeworfen, gemeinschaftlich einen Mann auf der Straße mit einer Gasdruckwaffe und einem Hammer angegriffen zu haben", erläutert Gerichtssprecher Christian Löffler die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Magdeburg. „Die Angeklagten sollen in der Absicht gehandelt haben, ihn zu töten." Das Motiv soll laut Gerichtssprecher gewesen sein, dass das Opfer mit seinen Bekannten nachts an der Wohnung einer der Angeklagten vorbeigegangen sein soll, wodurch sich die Angeklagten gestört gefühlt haben sollen. Daraufhin folgte die lebensgefährliche Attacke.

Aus diesem Grund wird den Angeklagten versuchter Totschlag vorgeworfen. Ihr damals 30-jähriges Opfer überlebte letztendlich nur durch eine Notoperation in der Magdeburger Universitätsklinik.