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Gesetzesänderung Forum zum Feiertagsgesetz Sachsen-Anhalts

Die Landesregierung will das Feiertagsgesetz ändern. Wie das ausschauen könnte, steht aber noch nicht fest.

Von Steffen Honig 24.11.2019, 00:01

Magdeburg l Das sachsen-anhaltische Feiertagsgesetz soll in dieser Legislaturperode novelliert werden. Dies haben CDU, SPD und Grüne im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Den Schutz stiller Feiertage wie Karfreitag und Totensonntag will die Kenia-Kolaition wahren, aber dennoch das Feiertagsgesetz liberalisieren und Einschränkungen auf ein notweniges Maß beschränken.

Welche Änderungen von Feiertagsruhe bis Ladenöffnungszeiten sinnvoll sind, hinterfragt das Landesinnenministerium bei einem Forum am 26. November 2019 um 17 Uhr im Roncalli-Haus Magdeburg. Gäste sind der katholische Bischof Gerhard Feige, Joachim Liebig (Evangelische Landeskirche Anhalt), Dirk Meyer, (Landessportbund), Jörg Lauenroth-Mago (Gewerkschaft Verdi) und Knut Ber (Landesgeschäftsführer Handelsverband Sachsen-Anhalt).

Die Zahl der Feiertage im Land soll mit der Gesetzesnovelle nicht verändert werden. In Sachsen-Anhalt gibt es elf Feiertage. Neun sind kirchlichen Ursprungs, hinzu kommen der 1. Mai (Tag der Arbeit) und der 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit). An der Spitze liegt bundesweit Bayern mit 13 Feiertagen. Mit jeweils nur zehn Feiertagen bilden acht Bundesländer die Schlussgruppe.