Grundgesetz ohne Kinderrechte - Paech: „Armutszeugnis“
Magdeburg - Dass die Kinderrechte vorerst nicht ins Grundgesetz aufgenommen werden, hält Sachsen-Anhalts Kinder- und Jugendbeauftragter Holger Paech für ein „Armutszeugnis deutscher Politik“. „Vor fast 30 Jahren hat der Deutsche Bundestag die UN-Kinderrechtekonvention ratifiziert. Seitdem diskutiert Deutschland über die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz“, sagte Paech in einem Interview mit der „Magdeburger Volksstimme“ (Donnerstag). „Aber mehr als große Gesten und viel heiße Luft ist nicht heraus gekommen.“
Paech sagte weiter: „Mir ist völlig unverständlich, wovor Erwachsene Angst haben. Das Festschreiben von Kinderrechten auf Schutz, Förderung und Teilhabe im Grundgesetz nimmt keinem einzigen Erwachsenen etwas weg.“ Die in Berlin diskutiere Vorlage sei aus seiner Sicht aber ohnehin eher schlecht gewesen, sagte Paech. Das Thema bleibe auf der Tagesordnung.
Die Parteien im Bundestag haben sich nach langen Verhandlungen nicht auf eine Formulierung für eine entsprechende Verfassungsänderung einigen können, wie am Dienstag bekannt geworden war. Für die aktuelle Legislaturperiode ist das Vorhaben damit nach Angaben von Justiz- und Familienministerin Christine Lambrecht (SPD) gescheitert.