Magdeburger Landgericht sieht versuchten Mord Halberstädter muss achteinhalb Jahre hinter Gitter
Ein 59 Jahre alter Halberstädter wurde vom Landgericht Magdeburg wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt.

Magdeburg - Dass er seine Ehefrau, von der er getrennt lebt, in ihrer Halberstädter Wohnung nicht umbringen wollte, dieser Darstellung des Angeklagten, folgte die 1. Große Strafkammer nicht. Für das Magdeburger Gericht war es versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz. So, wie es die Halberstädter Staatsanwaltschaft angeklagt hatte. Oberstaatsanwältin Eva Vogel hatte zehn Jahre Haft beantrag, Strafverteidiger Johann-Otto Sattler fünf Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes – Freispruch hingegen vom Vorwurf versuchter Mord.