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Halle Attentäter Stephan B. Nach Geiselnahme in JVA Burg: Bundesgerichtshof verwirft Revisionen

Der Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil des Landgerichts Stendal: Der Halle-Attentäter Stephan B. ist aufgrund der Geiselnahme in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Burg rechtskräftig verurteilt worden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung gingen zuvor in Revision.

Von Matthias Fricke Aktualisiert: 15.07.2025, 16:05
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden: Das Urteil nach Geiselnahme des Halle-Attentäters in der JVA Burg ist rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden: Das Urteil nach Geiselnahme des Halle-Attentäters in der JVA Burg ist rechtskräftig. Foto: dpa | Klaus-Dietmar Gabbert

Halle/Karlsruhe. - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat zum Urteil vom 27. Februar 2024 gegen den Halle-Attentäter Stephan B.  wegen seiner Geiselnahme in der JVA Burg die Revisionen verworfen. Es ist damit rechtskräftig.

Der bereits wegen des Attentats auf eine Synagoge in Halle rechtskräftig zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilte Stephan B.  hatte in der JVA Burg am 12. Dezember 2022 mehrere Geiseln im Gefängnis genommen.

Geiselnahme in der JVA Burg: Bundesgerichtshof verwirft Revision

Er bastelte sich damals eine Schusswaffe aus Alltagsgegenständen und wurde deshalb neben der Geiselnahme auch in Tateinheit mit dem Verstoß gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Den Verletzten war Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche zuerkannt worden.

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Sowohl die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg als auch die Verteidigung hatten das Urteil beim BGH angefochten. Die Generalstaatsanwaltschaft beanstandete im Urteil alleine die unterbliebene Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.

Urteil nach Geiselnahme des Halle-Attentäters in der JVA Burg rechtskräftig

Die Bundesrichter sahen dies aber als unbegründet an. Das Landgericht Stendal hatte seine Ermessensentscheidung damit begründet, dass dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit durch das erste Urteil nach dem Halle-Attentat schon entsprochen wurde. Dieses sieht bereits eine lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung vor.

Die Bundesrichter folgten dem. Die Verteidigung hatte die Revision auf den Teil der Schmerzensgeldzusagen beschränkt. Auch hier fanden die Richter keine Rechtsfehler.

Halle-Attentäter nach Anschlag zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilt

Bereits im Dezember 2020 war Stephan B. wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in einer Vielzahl von Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Dieses Urteil wurde vom BGH bereits im März 2022 bestätigt.

Der Rechtsextremist verbüßte danach seine Haft zunächst in der Justizvollzugsanstalt Burg. Im Dezember 2022 versuchte er zu fliehen und nahm zwei JVA-Bedienstete als Geiseln, wie es das Landgericht Stendal später bei der Verhandlung in Magdeburg feststellte.

Er bedrohte sie mit einem selbst gebastelten Schussapparat. Von anderen Justizbeamten wurde er noch im Innenbereich der Haftanstalt überwältigt.