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Drogentod Harzer Sex-Chefarzt sorgt weltweit für Furore

Ein Ex-Chefarzt aus Halberstadt soll Frauen beim Sex heimlich Kokain verabreicht haben. Ein Opfer starb. Nun beginnt der Prozess.

Von Matthias Fricke 27.09.2018, 11:38

Magdeburg l Der Fall hat vor allem bei den elektronischen Boulevardmedien weltweit für Schlagzeilen gesorgt, angesichts der ungeheuerlichen Vorwürfe gegen einen 42-jährigen ehemaligen Chefarzt des Ameos-Klinikum in Halberstadt. Am Freitagmorgen beginnt nun der Przozess in Magdeburg. Landgerichtssprecher Christian Löffler: „Der Prozess wird in unserem großen Saal stattfinden, aber ich denke der Andrang ist beherrschbar.“ Angesetzt sind vorerst mehr als 20 Verhandlungstage.

In zehn Fällen soll Dr. Andreas N. Frauen beim Oral-Sex heimlich und teilweise gegen deren Willen Kokain verabreicht haben. Eine 38-jährige Frau aus Schönebeck verstarb an den Folgen einer Überdosis im Krankenhaus. Ein anderes Opfer verursachte unter Drogeneinfluss gleich zwei Verkehrsunfälle, bis bei einem Test Kokain festgestellt wurde.

Der Angeklagte: Der 42-jährige nicht vorbestrafte Chirurg war Chefarzt in mehreren Kliniken in Sachsen-Anhalt - in Halberstadt, Haldensleben und Dessau. Zuvor war er in Berlin und in Niedersachsen. Der Mediziner wohnte zuletzt im Harz. Das Ameos-Klinikum in Halberstadt trennte sich nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe.

Die Krankenhausleitung betonte gegenüber der Volksstimme, dass es „bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Hinweise über einen etwaigen Drogenbesitz oder -konsum gab. Offenbar hatte der Mann bei seiner Festnahme bereits selbst medizinische Probleme wegen seines Drogenkonsums. Nach einem kurzem Aufenthalt in der Magdeburger Universitätsklinik kam er in das Haftkrankenhaus in Leipzig. Er schwieg bisher zu den Vorwürfen.

Die Opfer: Insgesamt beruht die Anklage auf zehn Einzelfälle. Bekannt ist nur, dass jeweils ein Opfer aus der Börde, aus dem Harz, aus dem Salzlandkreis und aus Berlin stammen sollen. Eine Betroffene, eine 38-jährige Schönebeckerin, verstarb an einer Kokainüberdosis im Krankenhaus.

Durch ihren Tod sind Ende Februar die Ermittlungen in Gang gekommen. Die Frauen soll der Arzt in unterschiedlichen Situationen kennengelernt haben, allerdings – so hatte bisher die Staatsanwaltschaft erklärt – lag in keinem Fall ein aktuelles Arzt-Patientenverhältnis vor. Der Sex soll einvernehmlich erfolgt sein.

Allerdings soll es laut Landgerichtssprecher Christian Löffler auch Fälle gegeben haben, bei denen „aufgrund der Drogenvergiftung das Opfer nicht mehr in der Lage gewesen sein soll, sich zu äußern, ob es sexuelle Kontakte wünschte oder nicht.“

Die Vorwürfe: Der schwerste Tatvorwurf ist, dass er heimlich der 38-jährigen Schönebeckerin im Rahmen des sonst einvernehmlichen sexuellen Kontakts am 20. Februar dieses Jahres beim Oral-Sex Kokain verabreicht haben soll. Dabei kollabierte die Frau aufgrund einer Überdosis in der Wohnung des Angeklagten.

Die Festnahme: Am 28. März erließ das Amtsgericht Halberstadt einen Haftbefehl gegen den Arzt. Einen Tag später, am 29. März, fassten Zivilfahnder den Gesuchten in seinem Auto in Halberstadt. Er war unter Drogeneinfluss gefahren.

Dieser rief den Rettungsdienst, der die Frau in unbekleideten Zustand ins Krankenhaus brachte. Dort kam sie nicht mehr zum Bewusstsein. Die Maschinen wurden am 26. Februar abgeschaltet. Der Ehemann erklärte der Polizei, dass seine Frau zuvor noch nie Drogen genommen hatte, was die Ermittlungen in Gang setzte. Dabei stießen die Polizisten auf immer mehr Betroffene.

Drohende Strafen: Sollte sich die Vorwürfe bestätigen, sieht die Staatsanwaltschaft zumindest laut ihrer Anklage eine Vergewaltigung mit Todesfolge. Das bedeutet eine Strafe nicht unter zehn Jahren oder sogar lebenslänglich.

In dem Eröffnungsbeschluss hat die 1. Strafkammer um Dirk Sternberg bereits den rechtlichen Hinweis erteilt, dass möglicherweise auch eine Verurteilung wegen Mordes aus niederen Beweggründen oder Totschlag in Betracht kommen könnte. Zudem könnte bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen auch eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und/oder Sicherungsverwahrung in Betracht kommen.