1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Hitlergruß-Ermittlungen: Tullner will Gesetzeslage ändern

Hitlergruß-Ermittlungen: Tullner will Gesetzeslage ändern

Der Fall löste Proteste aus: Ein Schüler soll 2018 an einer Berufsschule den Hitlergruß gezeigt haben, doch die Ermittlungen wurden eingestellt. Das ist jetzt wieder passiert. Aber nicht, weil es Zweifel daran gibt, dass der Schüler den Gruß gezeigt haben soll.

06.02.2020, 13:38

Halle (dpa/sa) - Nachdem die Ermittlungen zu einem mutmaßlich gezeigten Hitlergruß in einer Schule erneut eingestellt worden sind, will Bildungsminister Marco Tullner das Gesetz ändern. "Ich bleibe dabei, das Zeigen des Hitler-Grußes muss in Schulen geahndet werden", teilte Tullner der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag mit. "Ich werde dazu die nötigen Gespräche innerhalb der Landesregierung führen."

Ein Lehrer hatte im Oktober 2018 einen Berufsschüler angezeigt, der in einem Klassenzimmer den Hitlergruß gezeigt und gerufen haben soll. Bereits 2019 wurden die Ermittlungen das erste mal eingestellt. Die Entscheidung löste Protest aus. Die Generalstaatsanwaltschaft gab daraufhin der Behörde in Halle auf, den Fall erneut genau zu prüfen.

Als Begründung, dass die Ermittlungen nun wieder eingestellt worden sind, teilte die Staatsanwaltschaft Halle mit, dass es auch nach vielen Zeugenaussagen keinen hinreichenden Tatverdacht einer Straftat nach § 86a StGB gebe. Die Ermittlungen waren 2019 aus ähnlichen Gründen zum ersten Mal eingestellt worden. Darüber hinaus hieß es: "Nach den weiteren Ermittlungen kann davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte tatsächlich den Hitlergruß gezeigt hat."

Der Paragraf § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) besagt, dass verfassungswidrige Kennzeichen nicht "verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung" verwendet werden dürfen.