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Hochschulgesetz Gebühr für lange Studienzeit vor dem Aus

Sachsen-Anhalts Kenia-Koalition will die Gebühren für Langzeitstudenten streichen und für mehr Startups im Umfeld von Hochschulen sorgen.

Von Alexander Walter 27.08.2019, 16:02

Magdeburg l Sachsen-Anhalts Kenia-Koalition will die Langzeitstudiengebühren an Hochschulen abschaffen. Das teilten Wissenschaftsminister Armin Willingmann (SPD) und die Fraktionschefs von CDU, SPD und Grünen am Dienstag nach einer Sitzung des Koalitionsausschusses mit. Die Gebühren hätten ihr Ziel, die Zahl der Langzeitstudenten zu reduzieren verfehlt, sagte Willingmann zur Einigung. Derzeit zahlen Studenten, die die Regelstudienzeit um vier Semester überschreiten 500 Euro je zusätzlichem Semester. Da das Gesetz noch den Landtag passieren muss, sei der Wegfall erst zum Wintersemester 2020 realistisch, sagte der Minister.

Die Hochschulen sollen für die Einnahme-Einbußen (2018: 2,6 Mio. Euro) übergangsweise Ausgleichszahlungen erhalten. Konkret: 2020 50 Prozent der Einnahmen dieses Jahres, 2021 nochmals 25 Prozent. Magdeburgs Uni-Rektor Jens Strackeljan sagte: „Das Geld wird fehlen.“ Niemand solle wegen Überschreitung der Studienzeit den Campus verlassen müssen. „Aber es gibt keinen Grund, die Infrastruktur der Uni inklusive Zusatzangeboten ohne Kostenbeitrag über Jahre in Anspruch zu nehmen.“

Der Wegfall der Langzeitstudiengebühren ist Teil der größeren Einigung auf die Eckpunkte eines neuen Hochschulgesetzes. Der Beschluss der Fraktionsspitzen sieht auch vor, Hochschulen unternehmerische Tätigkeiten zu erleichtern. Das soll für mehr Startup-Firmen im Land sorgen. Laut aktuellem Gründermonitor der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zählte Sachsen-Anhalt zwischen 2016 und 2018 bundesweit erneut zu den Schlusslichtern bei Firmen-Startups. Auf 10.000 Einwohner kamen lediglich 77 Gründer. Um Investoren nicht unnötig zu verschrecken, soll beispielsweise der Landesrechnungshof künftig erst bei Hochschulbeteiligungen an Ausgründungen ab 40.000 Euro in die Bücher schauen dürfen. 

Gestrichen wurden auf Druck aus der Union die Pläne für eine sogenannte Viertelparität in akademischen Entscheidungsgremien: Die Viertelparität bedeutet, dass die vier Interessengruppen Professoren, Studenten, wissenschaftliche Mitarbeiter und nichtwissenschaftliches Personal in den Gremien stets zu gleichen Anteilen vertreten sind. Statt der Neuregelung sollen die Professoren auch künftig mehr Stimmen behalten als die übrigen Gruppen.