Hordorf-Prozess: Fragen bleiben unbeantwortet
Magdeburg (ag) l Auch nach dem fünften Prozesstag um das Zug-unglück von Hordorf (Bördekreis) am Magdeburger Landgericht bleiben wichtige Fragen unbeantwortet: Hat der angeklagte Lokführer während des Unfalls telefoniert oder nicht? Und in welcher der beiden Loks saß der 41-Jährige?
Ein Polizist, der die Handydaten des Angeklagten ausgewertet hatte, sagte gestern aus, der Lokführer habe während des Unfalls nicht telefoniert. Vielmehr habe dieser um 22.27 Uhr einen Anruf seiner Firma erhalten. Dies sei etwa drei Minuten nach dem Zusammenstoß seines Güterzuges mit dem Personenzug gewesen.
Das verwundert: Denn der Unfall wurde bislang auf 22.28 Uhr terminiert. Um diese Zeit sei in der Rettungsleitstelle der erste Notruf eines Zeugen eingegangen, sagte der Polizist. Unklar ist, ob die Zeitangaben aller Uhren übereinstimmen.
Am 8. Oktober soll erneut die Rechtsmedizinerin aussagen. Grund: Rechtsanwälte der Nebenkläger bezweifeln, dass sich der Angeklagte während des Unfalls in der ersten Lok befand. Dafür habe er sehr wenig Verletzungen erlitten.
Am 29. Januar 2011 stieß auf eingleisiger Strecke bei Hordorf ein Güterzug mit einem Personenzug zusammen. Zehn Menschen starben, 22 wurden verletzt. Der Lokführer des Güterzuges soll zwei Haltesignale überfahren haben.