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Justizpanne 247 Akten schmorten im Schrank

Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Stendal ließ Bußgeld- und Strafvollstreckungsverfahren unbearbeitet liegen.

23.06.2016, 23:01

Stendal l Manch ein Verkehrssünder im nördlichen Sachsen-Anhalt dürfte sich in der vergangenen Zeit darüber gewundert haben, warum das angekündigte Bußgeld bei ihm noch nicht vollstreckt worden ist und die entsprechende Post der Staatsanwalt bislang nicht einging. In 247 Bußgeld- und Strafvollstreckungsverfahren ist das jetzt erklärbar: Ein Mitarbeiter der Stendaler Staatsanwaltschaft hat sie über Monate hinweg unbearbeitet im Schrank seines Dienstzimmers verschlossen.

„Bei einer Kontrolle“ seien „eine zeitlang unbearbeiteteAkten gefunden worden“, bestätigt der Pressesprecher des Landes-Justizministerium, Detlef Thiel, Informationen der Volksstimme. „Nach Bekanntwerden der Unregelmäßigkeiten wurden unverzüglich Maßnahmen zu einer sofortigen Prüfung und Bearbeitung der liegengebliebenen Akten eingeleitet“, erklärt Thiel. „Diese werden jetzt beschleunigt bearbeitet.“ In 65 Fällen fehlen allerdings auch Akten. „Sie müssen neu zusammengestellt werden“, so der Sprecher.

Die Vorwürfe gegen den Mitarbeiter erstrecken sich auf einen Zeitraum von knapp einem Jahr zwischen 2014 und 2015. Das genaue Ausmaß des Schadens ist derzeit noch nicht abzusehen. Thiel: „Es wird derzeit ermittelt, ob Bußgeldsachen und Vollstreckungsverfahren verjährt sind.“

Im Justizministerium geht man jedoch davon aus, dass bei den 247 nicht mit „einer erhöhten Anzahl von Verjährungen zu rechnen“ sei. Bei Geldbußen und bei Geldstrafen beträgt die Verjährungsfrist nach einer rechtskräftigen Entscheidung drei bis fünf Jahre. Die Vollstreckung von Freiheitsstrafen sei „offenbar nicht betroffen“, betont Thiel. Dafür sei der Mitarbeiter des mittleren Dienstes nicht zuständig gewesen.

Der Justizmitarbeiter muss nach Volksstimme-Informationen jetzt mit disziplinarrechtlichen Konsequenzen rechnen. Der Ministeriumssprecher äußert sich dazu nicht. Der Mitarbeiter sei „seit mehreren Monaten arbeitsunfähig und schwer erkrankt“.