Urteil Kein Schmerzensgeld nach Corona-Quarantäne: Gericht weist Berufung ab
Eine Familie aus Magdeburg forderte Schmerzensgeld wegen einer angeblich unrechtmäßigen Quarantäne aufgrund eines Corona-Tests. Doch die Gerichte sahen den Fall anders. Nun hat das Oberlandesgericht Naumburg die Berufung zurückgewiesen.

Magdeburg/Naumburg (vs) - Ein eindeutiges Ergebnis: Mit einstimmigem Beschluss hat das Oberlandesgericht Naumburg die Berufung der Kläger gegen ein Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 1. Februar 2022 zurückgewiesen.
"Die Kammer hatte die Klage der Familie aus Magdeburg auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 3.700 Euro für jeden der vier Kläger zurückgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts war die Anordnung der Quarantäne durch die Stadt Magdeburg gegen die Mitglieder der Familie im April 2021 rechtmäßig, weil bei einem Familienmitglied ausweislich eines PCR-Corona-Tests ein positives Ergebnis festgestellt wurde", heißt es vom Landgerichtspressesprecher Christian Löffler in einer Pressemitteilung.
Schadenersatz wegen Corona-Quarantäne: Stadt Magdeburg konnte sich auf PCR-Test verlassen
Das Landgericht hatte ausgeführt, dass sich die Stadt aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf den PCR-Test habevoll und ganz verlassen dürfen. Das Oberlandesgericht hat ergänzend dazu ausgeführt, dass die Stadt ohne Verschulden gehandelt habe, da diese sich an die Empfehlungen des Robert Koch Instituts (RKI) gehalten habe.
"Den Einschätzungen des RKI räumt der Gesetzgeber nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 4) besonderes Gewicht ein. Zudem gebe es auch keine Anhaltspunkte dafür, dass zuverlässigere Möglichkeiten der Diagnostik als der PCR-Test vorhanden und etabliert sind. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig", so Löffler am Ende.