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Urteil Kein Schmerzensgeld nach Corona-Quarantäne: Gericht weist Berufung ab

Eine Familie aus Magdeburg forderte Schmerzensgeld wegen einer angeblich unrechtmäßigen Quarantäne aufgrund eines Corona-Tests. Doch die Gerichte sahen den Fall anders. Nun hat das Oberlandesgericht Naumburg die Berufung zurückgewiesen.

Aktualisiert: 11.07.2022, 14:50
Das Oberlandesgericht Naumburg hat die Berufung im Streitfall rund um eine Corona-Quarantäne in Magdeburg abgewiesen.
Das Oberlandesgericht Naumburg hat die Berufung im Streitfall rund um eine Corona-Quarantäne in Magdeburg abgewiesen. Symbolfoto: dpa

Magdeburg/Naumburg (vs) - Ein eindeutiges Ergebnis: Mit  einstimmigem Beschluss hat das Oberlandesgericht Naumburg die Berufung der Kläger gegen ein Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 1. Februar 2022 zurückgewiesen.

"Die Kammer hatte die Klage der Familie aus Magdeburg auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 3.700 Euro für jeden der vier Kläger zurückgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts war die Anordnung der Quarantäne durch die Stadt Magdeburg gegen die Mitglieder der Familie im April 2021 rechtmäßig, weil bei einem Familienmitglied ausweislich eines PCR-Corona-Tests ein positives Ergebnis festgestellt wurde", heißt es vom Landgerichtspressesprecher Christian Löffler in einer Pressemitteilung.

Die Kläger meinten, der Laborbefund sei falsch positiv gewesen. Tatsächlich sei das betroffene Familienmitglied gesund gewesen und es auch die ganze Zeit geblieben.

Schadenersatz wegen Corona-Quarantäne: Stadt Magdeburg konnte sich auf PCR-Test verlassen

Das Landgericht hatte ausgeführt, dass sich die Stadt aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf den PCR-Test habevoll und ganz verlassen dürfen. Das Oberlandesgericht hat ergänzend dazu ausgeführt, dass die Stadt ohne Verschulden gehandelt habe, da diese sich an die Empfehlungen des Robert Koch Instituts (RKI) gehalten habe.

"Den Einschätzungen des RKI räumt der Gesetzgeber nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 4) besonderes Gewicht ein. Zudem gebe es auch keine Anhaltspunkte dafür, dass zuverlässigere Möglichkeiten der Diagnostik als der PCR-Test vorhanden und etabliert sind. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig", so Löffler am Ende.