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Kinderbetreuung Kita-Beiträge nur noch für ein Kind

Einigung beim Kinderfördergesetz: In Sachsen-Anhalt sollen Eltern mehrerer Kinder künftig nur noch für eins Kita-Gebühren zahlen.

Von Jens Schmidt 08.05.2018, 16:37

Magdeburg l Ab 2019 sollen Eltern mit mehreren Kleinkindern in Sachsen-Anhalt weniger Kita-Beiträge zahlen. Im Schnitt werden Familien um 120 Euro im Monat entlastet. Darauf hat sich die Regierungskoalition gestern geeinigt.

Eigentlich sollte das neue Kinderfördergesetz schon bis zum September fertig sein. Doch die Koalitionäre aus CDU, SPD und Grüne einigten sich nach monatelangem Streit erst am Dienstag auf Eckpunkte. Bis Ende 2018 strebt die Koalition einen Landtagsbeschlus an, damit das neue Gesetz am 1. Januar 2019 in Kraft tritt. Die wichtigsten Änderungen:

Elternbeiträge: Familien, die mehrere Kinder in der Krippe, bei der Tagesmutter oder im Kindergarten betreuen lassen, zahlen weniger. Bezahlt wird künftig nur der Platz für das jüngste Kind. Beispiel: Das erste kommt mit zwei Jahren 2019 in die Betreuung, dafür werden Beiträge fällig. 2021 folgt das zweijährige Geschwisterchen, nun ist der Platz für das ältere für die verbleibenden drei Jahre bis zum Schulstart gratis. Laut Regierung profitieren davon etwa 33 000 Geschwisterkinder. Eltern würden mit etwa 4,3 Millionen Euro entlastet. Das sind etwa 120 Euro im Monat. Nachteil: Da stets für das Jüngste bezahlt werden muss, sind die meist höheren Krippenbeiträge immer fällig. Ein Krippenplatz kostet im Mittel 200 Euro, ein Kitaplatz 140 Euro.

Bundeshilfe: Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) stellte weitere Preissenkungen in Aussicht, sobald der Bund seine Kita-Zuschüsse beschlossen hat. „Vor allem Alleinerziehende und Geringverdiener wollen wir möglichst weiter entlasten.“ (Kinder aus Hartz-IV-Familien haben ohnehin einen Gratis-Platz.) Sachsen-Anhalt erwartet dafür in den nächsten drei Jahren gut 90 Millionen Euro aus der Bundeskasse.

Betreuungszeit: Der Rechtsanspruch auf Betreuung war einer der größten Streitpunkte. Nun soll gelten: Jedes Kind hat Anspruch auf acht Stunden (bisher waren es bis zu zehn). Wer arbeitet oder studiert, bekommt weiterhin zehn Stunden garantiert. Der Mehrbedarf soll „unbürokratisch“ gewährt werden. Das heißt aber auch: Kinder arbeitsloser Eltern haben künftig nur noch Acht-Stunden-Plätze.

Staffelung: Ab der fünften Stunde soll eine stündliche Staffelung angeboten werden. Wer zum Beispiel 9 Stunden benötigt, muss keinen 10-Stunden-Vertrag mehr bezahlen.

Betreuer: Das Land übernimmt künftig die Hälfte aller Personalkosten (inklusive aller Tarifsteigerungen) und berücksichtigt beim Personalschlüssel auch zehn Fehltage im Jahr. Das bedeutet 400 Erzieherinnen mehr. Der Landeszuschuss steigt somit um 50 Millionen Euro auf 396 Millionen Euro.

Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sagte: „Das ist ein sehr gutes Ergebnis.“ SPD-Chef Burkhard Lischka sprach von einem gelungenen Kompromiss. Kritik kam von der Opposition. Die Linke forderte, alle Elternbeiträge in fünf Schritten abzuschaffen und deutlich mehr Erzieherinnen einzustellen. Die AfD bemängelte, dass völlig unklar sei, wie teuer neun oder zehn Betreuungsstunden für Eltern werden. Auch die Kommunalverbände konnten gestern noch nicht absehen, ob die Kita-Preise stabil bleiben.

Den Kommentar zum Thema von Jens Schmidt gibt es hier.