Kitas in Regelbetrieb: Gesundheitsschutz für Beschäftigte

Magdeburg (dpa/sa) - Von kommendem Montag an können in Sachsen-Anhalt wieder alle Kinder ihre Kitas und Horte besuchen. Beim Wechsel von der Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb seien der Gesundheitsschutz der Beschäftigten, Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben besonders wichtig, erklärte das Sozialministerium am Mittwoch in Magdeburg.
Ein entsprechender Erlass empfehle die Betreuung in festen Gruppen; in Horten solle es dazu eine enge Abstimmung mit den Schulen geben. Bring- und Abholzeiten sollten möglichst kurz sein, um die Kontakte gering zu halten. Eltern sollten einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie das Abstandsgebot nicht einhalten können.
Zudem dürften Kinder mit Verdacht auf eine Corona-Infektion nicht aufgenommen werden. Zeige ein Kind Krankheitssymptome wie Fieber in Kombination mit trockenem Husten, dürfe es die Einrichtung nicht besuchen.
Das Ministerium habe den Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen über die Landkreise und kreisfreien Städte Corona-Selbsttests zur Verfügung gestellt. Sie sollten für wöchentlich zwei Tests in den kommenden vier Wochen reichen. "Sobald auch Selbsttests für Kinder im Kita-Alltag angewendet werden können, wird Sachsen-Anhalt die Testkapazitäten entsprechend ausbauen", hieß es weiter.
Ein weiterer Baustein für den Infektionsschutz in den Einrichtungen sei die kurzfristige Impfung von Erzieherinnen und Erziehern, Hortnerinnen und Hortner sowie Grundschullehrerinnen und -lehrer.
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Pressemitteilung Sozialministerium
Erlass für den eingeschränkten Regelbetrieb in Kitas in Sachsen-Anhalt