Wasserpfeife Kontrollen in Shisha-Bars zu lasch
Sachsen-Anhalts SPD-Fraktion fordert schärfere Kontrollen in Shisha-Bars und will die Kommunen in die Pflicht nehmen.
Magdeburg l Ende März 2018, Joliot-Curie-Platz in Halle: Ein Mann klagt in einer Shisha-Bar über starkes Unwohlsein. Ein Notarzt wird gerufen, auch fünf weitere Gäste zeigen plötzlich Vergiftungserscheinungen und müssen von den Einsatzkräften behandelt werden. Die hinzugerufene Feuerwehr stellt bei Messungen eine erhöhte Kohlenmonoxid-Konzentration in den Räumen fest. Die Lüftung der Bar soll deaktiviert gewesen sein. Das Lokal wird vorerst gesperrt.
Laut dem SPD-Innenexperten Rüdiger Erben ist das kein Einzelfall. „Die Ordnungsämter legen nicht genug Augenmerk auf die Gefahren in Shisha-Bars“, kritisiert der Landtagsabgeordnete. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage Erbens musste das Wirtschaftsministerium einräumen, dass die Kommunen vielfach gar nicht wissen, wo und wie viele Lokale sich in ihrem Gebiet befinden. „Folglich kann auch keiner kontrollieren, ob die CO2-Werte und der Nichtraucherschutz eingehalten werden.“
Laut der Aufstellung der Landesregierung soll es in Halle keine einzige Shisha-Bar geben, in Magdeburg nur vier. „Jeder, der mit offenen Augen durch das Land läuft, weiß: Das kann nicht sein“, sagt Erben.
Die SPD will, dass die Shisha-Bars künftig einheitlich durch die Behörden erfasst und regelmäßig von den Ordnungsämtern kontrolliert werden. Rauchergaststätten unterliegen den Vorschriften des Nichtraucherschutzgesetzes. Der Thekenbereich darf nicht größer als 75 Quadratmeter sein, Personen unter 18 Jahren haben keinen Zutritt. „Das muss man überwachen. Man kann keine rechtsfreien Räume entstehen lassen. Es wird schließlich auch jede Currywurstbude kontrolliert“, sagt Erben.
Bisher begutachten die Kommunen Shisha-Bars nicht spezifisch. Vor der Eröffnung eines solchen Lokals muss der Betrieb lediglich beim zuständigen Gewerbeamt angezeigt werden. Eine Sprecherin der Landeshauptstadt Magdeburg teilte auf Anfrage mit, dass Kontrollen nur im Rahmen „der allgemeinen Gewerbekontrollen beziehungsweise aufgrund konkreter Hinweise“ erfolgen würden.
Innenpolitiker Erben reicht das nicht. Er schlägt zudem vor, dass zum Schutz der Gäste und Mitarbeiter in den Lokalen die Anbringung von CO2-Meldern vorgeschrieben werde. Diese schlagen wie Rauchmelder Alarm, wenn der Sauerstoff knapp wird. Auch Rauchabzugsanlagen oder mechanische Be- und Entlüftungen sind denkbar. Im Landkreis Stendal, Dessau-Roßlau und Halle soll es bereits entsprechende Vorschriften geben. „Aber die Lüfter müssen dann auch laufen. Dass sie wie bei dem Vorfall in Halle ausgeschaltet werden, geht gar nicht“, sagt Erben.