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Kreuzworträtsel Ein Fall für die Kriminalgeschichte

Wolfgang Lorenz ließ 1981 mehr als eine halbe Million Schriftproben auswerten - und brachte so den Kindermörder zur Strecke.

Von Bernd Kaufholz 31.10.2019, 00:01

Halle l 28. Januar 1981, gegen 10 Uhr. Ein Streckenläufer der Bahn prüft zwischen Schkeuditz und Lützschena die Gleise. Plötzlich stutzt er. Wenige Meter vor­ sich – genau­ am Kilometer 107,370­ – findet­ er einen Koffer. Als er ihn öffnet prallt er entsetzt zurück.

Im Koffer liegt die zusammengekrümmte Leiche eines Kindes. Der Kopf ist fürchterlich entstellt. Die Bezirkspolizei Halle und Staatsanwalt Winfried Wölfel übernehmen den Fall. Recht schnell ist sicher, dass es sich bei dem toten Jungen um Lars B. handelt. Der Siebenjährige aus Halle-Neustadt war am 15. Januar 1981 von den Eltern vermisst gemeldet worden. Lars hatte ins Kino gehen wollen und war unweit seiner Wohnung vor der Gaststätte „Treff“ das letzte Mal gesehen worden – allein.

Die Polizei wendet sich an die Bevölkerung. Doch für die Zeit nach 15.30 Uhr gibt es keine Hinweise. Niemand kann sich an den Jungen erinnern. Es gibt nur wenige gesicherte Erkenntnisse. Außer der Identität des Jungen ist es lediglich die Tatsache, dass Lars Opfer eines Sexualdelikts wurde.

In einer Situation, da sich die Ermittlungen im Kreise drehen, kommt ein Oberstleutnant der Bezirkspolizeibehörde auf einen ungewöhnlichen und auf den ersten Blick beinahe undurchführbaren Einfall. Ansatzpunkt sind die alten Zeitungen – eine „Freiheit“ (Lokalausgabe Halle), eine „Neue Berliner Illustrierte“, eine „Frösi“ und die Pionierzeitung „Trommel“ – mit denen der Täter den Koffer ausgepolstert hat.

Das Interessante für die Ermittler sind die darin gelösten Kreuzworträtsel. „Die Schrift könnte uns zum Täter führen“, hofft Kripo-Major Wolfgang Lorenz. Wohl wissend, dass eine Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen beginnen würde, für die es in der Kriminalge- schichte bis dahin kein Beispiel gab. Die Schriftsachverständigen stoßen auf einige Eigenheiten der Handschrift. Eine davon ist, dass das A und das E in je drei Zügen geschrieben wurden. Beim A zum Beispiel erst der senkrechte Strich links, dann der senkrechte Strich rechts, danach der waagerechte Mit- telstrich.

Die Kripo beginnt in Halle-Neustadt damit, Schriftproben zu sammeln. Polizisten gehen von Tür zu Tür und bitten die Bewohner, in Großbuchstaben zu schreiben: „Ein zweitägiges Kolloquium, das am Dienstag in Berlin begann, befasst sich mit Karl Friedrich Schinkels Werk und dessen Bedeutung für die DDR.“ Aufgrund der zwei Kinderzeitungen wird besonders auf Familien geachtet.

Neben der Tür-zu-Tür-Aktion – dabei kommen 21.000 Schriftproben zusammen – werden 3000 Wohnungsanträge der AWG unter die Lupe genommen, ebenso 40.000 Pkw-Anmeldungen und bei den Meldestellen 250.000 Personalausweisanträge. Die Post steuert 90.000 Telegrammformulare bei. Auch in Kaderakten von Betrieben wird nach der Schrift geforscht.

Inzwischen sind auch die Schriftsachverständigen nicht untätig. „Weiblich, mittleren Alters“, lautet ihr Urteil. Doch das widerspricht dem Bild des Mörders – einem pädophilen Sadisten.

Wenige hundert Meter von der Wohnung des toten Jungen klingeln die Ermittler in einem Neubaublock auch an der Tür von Ingeborg G. Eine Nachbarin hilft weiter. „Frau G. kellnert an der Ostsee.“ Die Aufforderung, den Vergleichstext zu schreiben, geht per Post an die ermittelte Arbeitsstelle an der Küste. In den Räumen der Bezirkspolizeibehörde stapeln sich die Schriftproben. Tag und Nacht wird verglichen. Es ist die 551 198. Vergleichsschrift, die die Wende bringt. Die von Ingeborg G., Kellnerin im Gewerkschaftsheim von Dierhagen.

Einige Stunden später wird die Frau in Halle vernommen. Als sie die Kreuzworträtsel und den Koffer sieht, fragt sie fassungslos: „Wie kommen Sie zu meinen Sachen?“ Für die Kriminalisten, die schon die Aufklärung des Falls vor Augen hatten, wird klar: Die 40-Jährige ist unschuldig. Doch es stellt sich heraus, dass ihre 18-jährige Tochter einen gleichaltrigen Verlobten hat, der auch einen Schlüssel für die Plattenbauwohnung in Halle-Neustadt besitzt. Zuerst wird die Tochter befragt. Aufgrund dieser Aussage und weil der Täter laut Gutachten aller Wahrscheinlichkeit nach „keine normalen sexuellen Beziehungen zu einer Frau hat“, scheint auch der Verlobte Matthias S. als Mörder auszuscheiden.

Nach und nach kommen die Vernehmer jedoch dahinter, dass das Sexleben der Verlobten nicht so harmonisch gewesen ist. Die 18-Jährige schämt sich, von den intimsten Dingen zu sprechen. Doch dann bricht der Damm. Matthias habe von ihr im Bett verlangt, dass sie einen sterbenden Jungen spielt. Anders habe es gar nicht geklappt.

S., wird am 17. November 1981 in Friedrichroda festgenommen. Mit dieser Aussage konfrontiert, gibt er sein Leugnen auf. Detailliert schildert er, wie er Lars getroffen und mit in die Wohnung genommen hat. Dort missbrauchte er das Kind, schlug dann in der Badewanne mit einem Hammer auf Lars ein und erstach ihn. 1982 wird der Mörder zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt.

1992 wird der Kreuzworträtselfall noch einmal aufgerollt. Matthias S. hat Aufhebung des Urteils beantragt, da nach nun geltendem bundesdeutschen Recht für Jugendliche eine Höchststrafe von zehn Jahren gilt. Die war bis zum November 1991 verbüßt. Er wird in die Psychiatrie eingewiesen und verbringt Jahre in Uchtspringe und Bernburg, danach drei Jahre im betreuten Wohnen.

1999 wird S. endgültig entlassen. Er geht nach Magdeburg und heiratet eine Frau mit Sohn. Er nimmt den Namen seiner Ehefrau an und lebt unentdeckt, bis er 2013 50-jährig nach schwerer Krankheit stirbt. Mitarbeiter der Pfeifferschen Stiftung pflegen ihn bis zu seinem Tod. Die Urne des „Kreuzworträtselmörders“ wird am 2. Februar 2013 auf dem Westfriedhof in Magdeburg beigesetzt. In der Todesanzeige steht: „Wenn wir an ihn denken, wollen wir nicht traurig sein, wir wollen den Mut haben, von ihm zu erzählen ...“