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Pandemie & Schulen Befreiung von Präsenzunterricht in Sachsen-Anhalt weiter nur mit Begründung

Das Bildungsministerium hält trotz Kritik von Landtagsjuristen daran fest, dass die Befreiung von der Präsenzpflicht nur nach schriftlicher Begründung möglich sein soll. Widersprüche mit der geltenden Corona-Verordnung des Landes könnten mit einer Neufassung des Papiers zum Montag ausgeräumt werden, heißt es.

Von Alexander Walter Aktualisiert: 02.12.2021, 19:16
Schüler im Homeschooling: Die Befreiung von der Präsenzpflicht ist in Sachsen-Anhalt auch künftig nur nach schriftlicher Begründung möglich. Anspruch auf digitalen Unterricht haben Schüler, die zu Hause bleiben, nicht.
Schüler im Homeschooling: Die Befreiung von der Präsenzpflicht ist in Sachsen-Anhalt auch künftig nur nach schriftlicher Begründung möglich. Anspruch auf digitalen Unterricht haben Schüler, die zu Hause bleiben, nicht. Foto: dpa

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Magdeburg - Eltern von Schülern in Sachsen-Anhalt werden weiter nicht ohne Begründung auskommen, wenn sie ihr Kind von der Präsenzpflicht in der Schule befreien lassen wollen: „Die Erziehungsberechtigten müssen ihr Kind mit einer schriftlichen Begründung vom Präsenzunterricht abmelden“, teilte das Bildungsministerium am Donnerstag wörtlich mit. „Ziel ist es vor allem, Risikogruppen zu schützen“, sagte Sprecher Elmer Emig. Die Auflage ist umstritten: