Prozess Geiselnahme-Urteil gegen Halle-Attentäter: Generalstaatsanwaltschaft legt Revision ein
Die Generalstaatsanwaltschaft hat am Mittwoch Revision gegen das Urteil im Prozess gegen Stephan Balliet eingelegt. Im Mittelpunkt soll die nicht ausgesprochene zweite Sicherungsverwahrung stehen.
Aktualisiert: 28.02.2024, 13:33

Magdeburg - Nach dem Urteil zu sieben Jahren Haft wegen Geiselnahme in der Justizvollzugsanstalt Burg (Jerichower Land) hat am Donnerstagmorgen die Generalstaatsanwaltschaft Revision beim zuständigen Landgericht in Stendal eingelegt. Die dortige 1. Strafkammer hatte fünf Tage gegen den heute 32-jährigen Halle-Attentäter verhandelt und am Mittwoch das Urteil gesprochen.