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  7. Geiselnahme von Halle-Attentäter im Gefängnis: Generalstaatsanwaltschaft geht in Revision

Prozess Geiselnahme-Urteil gegen Halle-Attentäter: Generalstaatsanwaltschaft legt Revision ein

Die Generalstaatsanwaltschaft hat am Mittwoch Revision gegen das Urteil im Prozess gegen Stephan Balliet eingelegt. Im Mittelpunkt soll die nicht ausgesprochene zweite Sicherungsverwahrung stehen.

Von Matthias Fricke Aktualisiert: 28.02.2024, 13:33
Stephan Balliet wird von Beamten einer Spezialeinheit der Justiz in den Saal des Magdeburger Landgerichtes geführt.
Stephan Balliet wird von Beamten einer Spezialeinheit der Justiz in den Saal des Magdeburger Landgerichtes geführt. Foto: Matthias Fricke

Magdeburg - Nach dem Urteil zu sieben Jahren Haft wegen Geiselnahme in der Justizvollzugsanstalt Burg (Jerichower Land) hat am Donnerstagmorgen die Generalstaatsanwaltschaft Revision beim zuständigen Landgericht in Stendal eingelegt. Die dortige 1. Strafkammer hatte fünf Tage gegen den heute 32-jährigen Halle-Attentäter verhandelt und am Mittwoch das Urteil gesprochen.