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Corona Keine Testpflicht für vollständig Geimpfte in Sachsen-Anhalt

Vollständig Geimpfte sind in Sachsen-Anhalt nach der aktuell gültigen Verordnung von der Testpflicht auf Covid-19 befreit, stellt das Gesundheitsministerium am Mittwoch klar.

Aktualisiert: 28.4.2021, 15:12
In Sachsen-Anhalt müssen sich vollständig Geimpfte nicht mehr testen lassen, wenn etwa in für den Besuch von Geschäften eine Testpflicht besteht.
In Sachsen-Anhalt müssen sich vollständig Geimpfte nicht mehr testen lassen, wenn etwa in für den Besuch von Geschäften eine Testpflicht besteht. dpa

Magdeburg (vs). In Sachsen-Anhalt müssen sich vollständig Geimpfte nicht mehr testen lassen, wenn etwa für den Besuch von Geschäften eigentlich eine Testpflicht besteht. 

„Diese Ausnahme gilt überall dort, wo eine Testpflicht angeordnet ist, beispielsweise in Geschäften oder beim Friseur, aber auch für Menschen, die im Beruf einer regelmäßigen Testpflicht unterliegen", so Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne am Mittwoch.

Dazu würden Erzieher, Lehrer, Pflegekräfte, Mitarbeiter in Altenpflegeheimen gehören. Die Befreiung von der Testpflicht gelte auch für vollständig geimpfte Besucher in Pflegeeinrichtungen, so die Ministerin.

Mit einem Nachweis über einen vollständigen Impfschutz sei es bereits jetzt möglich, in Sachsen-Anhalt beispielsweise zum Friseur zu gehen oder in ein Geschäft, ohne einen negativen Test nachweisen zu müssen, so Grimm-Benne laut Pressemitteilung.