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Pandemie Landtagswahl in Sachsen-Anhalt wird laut Landeswahlleiterin keine reine Briefwahl

Von dpa 30.04.2021, 11:04

Magdeburg. Zur Landtagswahl am 6. Juni werden die Wähler voraussichtlich selbst entscheiden können, ob sie ihre Stimme in einem Wahllokal oder per Briefwahl abgeben wollen. Wie Landeswahlleiterin Christa Dieckmann am Freitag mitteilte, liegen momentan keine Voraussetzungen dafür vor, den Urnengang als reine Briefwahl durchzuführen. Ende 2020 hatte der Landtag das Gesetz zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und wahlrechtlicher Vorschriften geändert. Danach soll in Fällen höherer Gewalt unter bestimmten Voraussetzungen die Wahl als Briefwahl durchgeführt werden können.

Wie Dieckmann erläuterte, wird es aus heutiger Sicht trotz der Corona-Pandemie möglich sein, in einen Wahlraum zu gehen. Der Infektionsschutz werde mit strikten Abstands- und Hygieneregeln gewährleistet. Dazu zählten etwa das Tragen einer medizinischen Maske, Handhygiene, die Nutzung eigener Stifte und regelmäßiges Lüften. Begleitet werde dies durch Corona-Selbsttests für die Wahlhelfer vor der Öffnung der Wahllokale.

Es sei außerdem abzuschätzen, dass die bestehenden und verschärften Maßnahmen die Virusausbreitung bis zum Wahltag weiter eindämmen könnten. „Zudem bin ich zuversichtlich, dass auch ein gewisser saisonaler Effekt und die stetig steigende Anzahl an geimpften Personen im Land zu einer weiteren Verbesserung der Situation am Wahltag beitragen werden“, so Dieckmann.

Gegen die neue Gesetzgebung haben 22 Landtagsabgeordnete, darunter 21 von der AfD-Fraktion, geklagt. Sie sehen die Wahlfreiheit, das Wahlgeheimnis und den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verletzt und halten die Regelungen für verfassungswidrig. Sachsen-Anhalts Landesverfassungsgericht will am Montag seine Entscheidung dazu verkünden.