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Justiz Prozess am Amtsgericht in Quedlinburg: Corona bei Klinikbesuch verheimlicht?

Im Prozess gegen eine mit Corona infizierte Frau hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe gegen eine 72-Jährige gefordert. Sie war trotz Symptomen Klinik-Besucherin.

Von Matthias Fricke Aktualisiert: 03.08.2021, 21:18
Großes Medieninteresse herrschte im Quedlinburger Amtsgericht, als die Angeklagte (2.v. l.) kommt.
Großes Medieninteresse herrschte im Quedlinburger Amtsgericht, als die Angeklagte (2.v. l.) kommt. Matthias Fricke

Quedlinburg - Mit einer Papiereinkaufstüte nimmt am Dienstag (3. August) die 72-jährige ehemalige Lehrerin aus dem Harz auf der Anklagebank im Amtsgericht Quedlinburg Platz. Sie lässt gleich zu Beginn der Verhandlung ihren Anwalt sprechen. Der sagt, dass es im Vorfeld eine „massive Vorverurteilung“ gegen seine Mandantin gegeben habe.

Staatsanwalt Ralf Ebbing sieht das etwas anders. Er wirft der Frau versuchte gefährliche Körperverletzung und Hausfriedensbruch vor, weil sie sich unter falschen Angaben in die Klinik begab, um ihre Tochter zu besuchen. Der Vorwurf: Die Harzerin hatte erst eine Stunde vor dem Besuch im Quedlinburger Harzklinikum Dorothea Erxleben einen PCR-Test machen lassen. Statt aber wie empfohlen nach Hause zu gehen, suchte sie ihre Tochter im Krankenhaus auf. Am Eingang kreuzte sie unter anderem bei der Frage nach „grippeähnlichen Symptomen“ Nein an.

Die am Unterleib frisch operierte Tochter, das hat die Beweisaufnahme auch ergeben, lag zum Zeitpunkt des Besuchs allein im Zimmer. Erst später kam eine weitere Patientin dazu. Ihre Operation musste angesichts des erst am nächsten Tag bekannt gewordenen positiven Testergebnisses dennoch aus Sicherheitsgründen verschoben werden.

In der Verhandlung sagt das Pflegepersonal auch aus, dass die Angeklagte mehrfach aufgefordert werden musste, den Mund-Nasenschutz richtig aufzusetzen. Die Angeklagte dazu: „Ich spreche wegen meines Asthmas so leise, deshalb musste ich die Maske kurz abnehmen.“

Für sie sei es sehr wichtig gewesen, ihre Tochter zu besuchen. „Sie hatte schon einmal solch eine Operation, und die wäre beinahe schiefgegangen“, meint die Harzerin. Ihre Sicht: Bereits am 16. September sei sie planmäßig zu einer Grippeschutzimpfung zu ihrem Hausarzt gegangen. Dort habe man ihr erklärt, dass noch Tage später grippeähnliche Symptome auftreten könnten.

Weil sie sich gut fühlte, fuhr sie zu einer Trauerfeier nach Brandenburg und besuchte später ihren Sohn in Sachsen. Erst am 1. und 2. Oktober sei es ihr schlechter gegangen. Die folgenden Tage fühlte sie sich schwach und nahm zu Hause am 4. Oktober auch ein Erkältungsbad. Am 5. Oktober habe sich ihr Zustand aber wieder verbessert. Sie wollte trotzdem zum Arzt. „Die hatten mir ja gesagt, ich sollte mich melden, wenn etwas mit der Grippeimpfung ist“, sagt die 72-Jährige. Die Sprechstundenhilfe sagte ihr, sie soll trotzdem zur Fieberambulanz gehen. Dort erfolgte um 14 Uhr der PCR-Test. Die Angeklagte: „Ich sollte dann noch so einen QR-Code bekommen, aber ich kenne mich nicht so aus mit diesen Wischkästen“ Sie meint damit Smartphones. Nur eine Stunde später besuchte sie ihre Tochter.

Das Gesundheitsamt habe sich erst am nächsten Tag mit dem Ergebnis gemeldet. „Ich war mir sicher, dass ich kein Covid-19 habe“, meint sie.

Das Harzklinikum hatte damals Strafantrag gegen die Frau gestellt, um ein Zeichen zu setzen. „Zum Schutz der Patienten, Besucher und unseres Personals“, sagt Kliniksprecher Tom Koch am Rande der Verhandlung.

Immerhin ereignete sich der Vorfall zu einem Zeitpunkt, an dem sich noch niemand mit einer Impfung schützen konnte. Auch der Staatsanwalt sagt: „Sie haben Ihre Tochter und das Personal gefährdet, das einfach keinen Abstand halten kann und nur eine Maske hatte.“

Er sieht zumindest den bedingten Vorsatz für eine versuchte gefährliche Körperverletzung erfüllt und plädiert auf sechs Monate Freiheitsentzug, die auf zwei Jahre Bewährung auszusetzen sind. Der Verteidiger plädiert auf Freispruch. Er könne „nicht mal einen Grad von Fahrlässigkeit“ feststellen. Das Urteil kündigte das Gericht für den 10. August an.

Das Harzklinikum  in Quedlinburg war im Herbst 2020 Schauplatz des Falls.  Noch heute gibt es Corona-Sicherheitsmaßnahmen.
Das Harzklinikum in Quedlinburg war im Herbst 2020 Schauplatz des Falls. Noch heute gibt es Corona-Sicherheitsmaßnahmen.
Matthias Fricke