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steuergelder Rechtsstreit mit Ameos: Sozialministerin Grimm-Benne bittet Landesrechnungshof um Prüfung

Neue Entwicklung im Rechtsstreit zwischen Ameos und Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD): Die Ministerin bittet nun den Landesrechnungshof um kurzfristige Prüfung des Falles.

26.07.2021, 12:38
Petra Grimm-Benne (SPD), Ministerin für Gesundheit in Sachsen-Anhalt. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/ZB
Petra Grimm-Benne (SPD), Ministerin für Gesundheit in Sachsen-Anhalt. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/ZB ZB

Magdeburg - Im Rechtsstreit mit Ameos bittet Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) den Landesrechnungshof um kurzfristige Prüfung, wer die Kosten im Verfahren tragen soll. Sie werde sich der Bewertung der unabhängigen Kontrollbehörde „unterwerfen“, sagte Grimm-Benne am Montag.

Hintergrund sei die öffentliche Debatte um die vom Land getragenen Kosten in einem Verfahren, das die Ameos-Klinikgruppe gegen sie wegen Äußerungen auf dem Neujahrsempfang 2020 der SPD Burgenlandkreis geführt hatte, sagte Grimm-Benne. „Sollte der Landesrechnungshof zu der Einschätzung kommen, die Prozesskosten müsse sie persönlich tragen, werde sie dem folgen“, erklärte die Ministerin. Sie biete Landtagsabgeordneten an, Einblick in die Akten des Ministeriums zu nehmen.

Nach Volksstimme-Recherchen geht es nach derzeitigem Stand um Gerichts- und Honorarkosten in Höhe von insgesamt rund 28.000 Euro. In der Angelegenheit geht es um die Frage, ob Grimm-Benne diese Kosten aus eigener Tasche bezahlen soll, oder ob der Steuerzahler belangt wird.

Ameos vertritt die Auffassung, dass Grimm-Benne privat zur Kasse gebeten werden soll. Das Sozialministerium beurteilt das anders.

Grimm-Benne hatte bei einem SPD-Neujahrsempfang behauptet, Ameos transferiere „opulente Gewinne“ aus Sachsen-Anhalt ins Ausland. Das Oberlandesgericht Naumburg untersagte ihr diese „nur durch Mutmaßungen unterlegte Behauptung“.

Entscheidend ist, ob die Behauptung Grimm-Benne als Privatperson oder als Ministerin erfolgte. Das Landgericht Halle beantwortete diese Frage eindeutig. Bei der Behauptung handele es sich um eine Äußerung, „die dem persönlichen Bereich zuzuordnen ist, nicht aber ihrem Regierungsamt“. Die SPD-Politikerin focht diesen Beschluss nicht an.

Für Ameos folgt daraus, dass Petra Grimm-Benne privat zahlen müsse. Ansonsten mache sie sich der Anstiftung oder der Beihilfe zur Untreue strafbar. Das Ministerium argumentiert, die „Amtsbezogenheit“ sei geprüft worden, darum übernehme das Land die Kosten.

So hätten sich sowohl die Einladung als auch die Ankündigung gegenüber den Gästen des Neujahrsempfangs an die Ministerin gerichtet. Das  Bundesverfassungsgericht habe in seiner sogenannten „Seehofer-Entscheidung“ vom 9. Juni 2020 dargelegt, dass die Teilnahme eines Ministers an einer Veranstaltung aufgrund des Regierungsamtes maßgebend ist für die Beurteilung der Amtsbezogenheit sei. Zudem habe der Neujahrsempfang, bei der die angegriffenen Äußerungen in Naumburg getätigt wurden, im deutlichen Zusammenhang mit dem Regierungsamt gestanden.