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Freibad Soforthilfe für Schwimmbäder verpufft großflächig in Sachsen-Anhalt: Neuer Geldsegen in Aussicht

Nach deutlicher Kritik am Soforthilfeprogramm für Schwimmbäder meldet sich die Politik zu Wort. Und stellt ein großes Sonderprogramm für alle Badeanstalten in Sachsen-Anhalt in Aussicht.

Von Luise Schendel Aktualisiert: 27.06.2022, 15:03
Für viele Schwimmbäder sieht es schlecht aus in Sachsen-Anhalt. Sie sind marode und besitzen oft einen massiven Sanierungsbedarf. Wem das derzeitige, oft kritisierte Sofortprogramm des Landes nicht hilft, für den wird ein umfassendes Förderprogramm in den kommenden Monaten in Aussicht gestellt. Profitieren sollen dabei alle Rechtsformen. Symbolbild:
Für viele Schwimmbäder sieht es schlecht aus in Sachsen-Anhalt. Sie sind marode und besitzen oft einen massiven Sanierungsbedarf. Wem das derzeitige, oft kritisierte Sofortprogramm des Landes nicht hilft, für den wird ein umfassendes Förderprogramm in den kommenden Monaten in Aussicht gestellt. Profitieren sollen dabei alle Rechtsformen. Symbolbild: dpa

Magdeburg/Landkreis Harz - Nach der Bemängelung des jüngst aufgelegten Sofortprogramms Sachsen-Anhalts für die Freibad-Sanierung durch manche Betreiber will die SPD-Landtagsfraktion die breite Kritik nicht auf sich sitzen lassen. Die für die Auflegung des Fördertopfes im Kern verantwortlich zeichnende Partei hält daran als Chance für marode Freibäder fest. Und stellt gleichzeitig eine Abhilfe für die schwierige Situation der zum Teil arg gebeutelten Schwimmbäder im Land in Aussicht.

Zu spät, zu wenig, zu eingeschränkt und zu kurzfristig - so lautet die Bilanz des kleinen Förderprogramms bei vielen Freibadbetreibern. Dies hatte eine Umfrage im Harz ergeben. Immerhin bis zu 50.000 Euro pro Bad wurden dabei in Aussicht gestellt. Bei einem Volumen von insgesamt 500.000 Euro entspräche das mindestens zehn Bädern in Sachsen-Anhalt, die eine volle Förderung vom Land hätten erhalten können.

Keine Statistiken für Freibäder in Sachsen-Anhalt

Vor allem die vereinsgetragenen und damit meist chronisch in Finanznöten steckenden Schwimmbäder gehen aber nach den aktuellen Maßgaben leer aus. Denn die förderfähigen Bäder müssen sich zu mindestens 51 Prozent in kommunaler Hand befinden. Eine Einschränkung, die aktueller und umfassender Zahlen und Statistiken entbehrt. Denn die letzten Erhebungen zur Trägerschaft und Anzahl der Freibäder in Sachsen-Anhalt sind zwanzig Jahre alt.

Das Innenministerium verweist hierzu auf "mehrere Umfragen bei den Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt in den vergangenen Jahren". Diese hätten gezeigt, so Sprecherin Franziska Höhnl, dass ein erheblicher Sanierungsbedarf bei kommunalen Freibädern existiere. Genaue Zahlen für das Land Sachsen-Anhalt würden aber nicht vorliegen. Die aktuelle Förderung fußt demnach auf stichpunktartigen Befragungen, Hochrechnungen, Vermutungen und persönlichen Erfahrungen von politischen Akteuren.

SPD reagiert auf Kritik an Bäder-Sofortprogramm

"Wenn Vereine das Bad betreiben, dann wird das Bad häufig dennoch im Eigentum der Kommune stehen, die dann auch den Antrag stellen kann. Ich kenne beispielsweise eine Reihe solcher Fälle in meinem heimatlichen Burgenlandkreis", erklärt Rüdiger Erben, der sowohl Mitglied im Landtag Sachsen-Anhalts, als auch parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion ist.

Tatsache ist aber: Seit der letzten statistischen Erhebung vor zwanzig Jahren wurden zahlreiche Bäder, unter anderem die Harz-Bäder in Aderstedt und Dedeleben, in die Obhut von Vereinen übergeben. Dort stehen die neuen Betreiber sogar im Grundbuch. Bei anderen Schwimmeinrichtungen haben sich seit Anfang der 2000er Jahre zahlreiche komplizierte Konstruktionen wie Teilüberlassungen und GmbH-Gründungen vollzogen.

Sofortprogramm soll Investitionsstau nicht lösen

So wird das Schwimmbad in Schauen etwa von einem Verein bewirtschaftet, der auch Pachtverträge mit Kioskbetreibern schließen kann. Im Grundbuch steht aber immer noch die Kommune. Unabhängig von der Rechtsform und den Verhältnissen vor Ort stimmen die von der Volksstimme befragten Schwimmbadbetreiber aber darin überein, dass eine Finanzspritze vom Land eine wichtige Hilfe für die Instandhaltung der Badeanstalten darstellt.

"Natürlich wird das Sofortprogramm nicht den Investitionsstau in den Bädern lösen, aber für kleinere Maßnahmen kann es eine schnelle und wichtige Hilfe sein. Es ersetzt nicht das im Koalitionsvertrag 2021-2026 vereinbarte Sonderprogramm zur Sanierung von Hallen- und Freibädern", so Rüdiger Erben weiter. "Wenn man Dinge sowieso machen muss, dann sind 50.000€ aber eine wichtige Hilfe, auch wenn man 20 Prozent Eigenanteil bringen muss. Andernfalls wären es 100 Prozent, die man allein aufbringen muss."

Lange Wege bis zur Beschließung der Förderung

Einen weiteren, in der Volksstimme-Umfrage häufig genannten Kritikpunkt stellt die Kurzfristigkeit und Terminierung des Soforthilfeprogramms in der laufenden Badesaison dar. Dies sei nicht anders möglich gewesen, erklärt Erben weiter: Das Sofortprogramm habe erst im Mai beschlossen werden können, da der Landeshaushalt erst im Februar in den Landtag eingebracht worden sei. Anschließend habe es den Erlass des Sportministeriums an das Landesverwaltungsamt gegeben.

Dass aber beinahe ebenso lange Genehmigungswege in den Verwaltungen der Kommunen eingehalten werden müssten, um  Sanierungs- und Reparaturarbeiten an Schwimmbädern auf dieser Ebene auf den Weg zu bringen, bezweifelt der Politiker. "Für eine solche Antragstellung bedarf es wegen der Wertgrenzen vermutlich in keiner Kommune eines Ratsbeschlusses. In Anbetracht der maximalen Förderhöhe von 50.000 Euro ist auch ein Eigenanteil von 20 Prozent überschaubar."

Mehrjähriges Sonderprogramm für alle Bäder

Sei diese Summe in den Kommunen erstmal aufgebracht, gehe die Auswahl der zu fördernden Anträge los. Diese erfolge, so Franziska Höhnl, nach verschiedenen Kriterien. So würden die Anträge unter baufachlichen, sportfachlichen und regionalen Gesichtspunkten ausgewählt. "Falls die Nachfrage nach einer Förderung die verfügbare Gesamtsumme übersteigt, dann sollen jene Maßnahmen Vorrang haben, die der unmittelbaren Aufrechterhaltung des Bad- und Sportbetriebs dienen", so die Sprecherin des Innenministeriums.

Ob eine weitere Auflage des Sofortprogramms für Schwimmbäder im folgenden Jahr denkbar sei? "Ich denke nicht, dass es ein weiteres Sofortprogramm für 2023 geben wird", so Erben, "denn wir planen ja das 'Sonderprogramm zur Sanierung von Hallen- und Freibädern'. Dort werden sicher alle Rechtsformen berücksichtigt werden." 

Wie finanzstark dieses große Programm sein soll, kann von Seiten der Politik bislang noch nicht prognostiziert werden. Erst im Herbst wird es Gegenstand der Haushaltsberatungen. "In jedem Fall", prognostiziert Erben, "wird es ein Mehrjahresprogramm sein."