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Landgericht: 84-Jähriger bekommt Fahrerlaubnis nicht zurück

03.08.2016, 14:03

Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Nach einem Unfall mit Fahrerflucht bekommt ein 84-Jähriger seine Fahrerlaubnis nicht zurück. Das Landgericht Dessau-Roßlau verwarf am Mittwoch die Berufung des Mannes gegen ein Urteil des Amtsgerichts, wie ein Sprecher mitteilte. Der Rentner hatte den Angaben zufolge 2015 mit seinem Wagen auf einem Parkplatz ein Auto gerammt und einen Sachschaden von 2400 Euro verursacht. Weil er sich dennoch vom Unfallort entfernte, verurteilte ihn das Amtsgericht zu einer Geldstrafe und zog die Fahrerlaubnis ein. Er habe sich zum Führen von Kraftfahrzeugen als ungeeignet erwiesen, so die Begründung.

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