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Landgericht Freiheitsstrafe wegen Vergewaltigung

Das Landgericht Magdeburg schickt Flüchtlinge unter anderem wegen Vergewaltigung für mehrere Jahre ins Gefängnis.

18.04.2016, 15:02

Magdeburg (mf/se) l Zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe hat das Magdeburger Landgericht einen 31-jährigen Afghanen verurteilt. Der Asylbewerber wurde wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und versuchter sexueller Nötigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung an vier Frauen in Magdeburg verurteilt. Ebenso muss er 7800 Euro Schmerzensgeld zahlen. Einen weiteren Flüchtling verurteilten die Richter wegen sexueller Nötigung zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten ohne Bewährung. Der 19-jährige Afghane hatte sich an einer Frau vergangen.

Der 31-Jährige gesteht zunächst am 4. Oktober eine 24-jährige Frau in der Lübecker Straße verfolgt und auf den nahen Friedhof gezerrt zu haben. Dort vergewaltigte er sie. Das Opfer musste weitere sexuelle Handlungen an ihm vornehmen, bis er die junge Frau laufen ließ. Dem nicht genug, schlug nur kurze Zeit später, einige hundert Meter weiter, der zweite Angeklagte zu. So wirft es ihm die Staatsanwätin vor. Auch er versuchte die Frau zu vergewaltigen, scheiterte aber an der Gegenwehr. Unklar ist, ob die beiden Afghanen voneinander wussten. Der 19-Jährige schweigt.

Doch zunächst griff der Hauptangeklagte eine weitere 20-jährige Frau syrischer Herkunft am 21. Oktober in der Insleber Straße an. Er hielt ihr ein Messer mit einer zehn Zentimeter langen Klinge vor das Gesicht. Er legte seinen Zeigefinger auf den Mund mit den Worten „Psst!“ und sagte „Sex“. Die Frau konnte sich aus dem Festhaltegriff lösen, in dem sie ihre Jacke sowie den Rucksack abstreifte und zurückließ.

In der Nacht zum 25. Oktober schlug der Afghane erneut zu. Gegen 2.30 Uhr verfolgte er eine 19-Jährige in der Lübecker Straße, die sich dort auf dem Heimweg befand. In Höhe der Eisenbahnbrücken versuchte er, das Opfer ins Gebüsch zu ziehen. Doch das Opfer konnte fliehen. In seinem Geständnis sagte Alimohammad H. auf Nachfrage der Staatsanwältin, dass er auch diese Frau vergewaltigen wollte. Warum, diese Antwort bleibt er ebenso schuldig, wie seine Auswahlkriterien. Offenbar sind es alles Zufallsopfer.

Der Angriff auf eine 19-jährige Studentin am Universitätsplatz am 30. Oktober war der letzte der Serie. Der Angeklagte verfolgte die junge Frau vom Allee Center aus, bat sie um Feuer. Die Studentin gab ihm welches. Plötzlich zerrte sie der Mann am Opernhaus zu Boden, wollte sie vergewaltigen. Wegen der Schreie steckte ihr der Angeklagte zwei Finger so tief in den Mund, dass Panik und Atemnot zur Bewusstlosigkeit führten. Weil eine Zeugin sich näherte, flüchtete der Angreifer. Die 19-Jährige wurde stationär im Krankenhaus behandelt und war auch Wochen später noch krank geschrieben.