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Landgericht Zerbster "Klau-Oma" in Berufung

Die berüchtigte Zerbster "Klau-Oma" Ursula H. ist in Berufung gegangen. Der Fall muss neu aufgerollt werden.

Von Bernd Kaufholz 08.02.2021, 11:28

Zerbst l Die 79 Jahre alte Ursula H., die in Zerbst und Umgebung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld als „Klau-Oma" berüchtigt ist,  ist nach ihrer Verurteilung zu drei Monaten Haft in Berufung gegangen. Das Landgericht in Dessau muss den Fall nun neu aufrollen.

Strafrichter Thomas Krille hatte die notorische Diebin am 27. Januar verurteilt, nachdem sie erneut in zwei Zerbster Einkaufsmärkten lange Finger gemacht und Waren im Wert von insgesamt knapp 30 Euro eingesteckt hatte.

Seit 2012 hatte die ehemalige Lehrerin, die selbst von sich sagt, dass sie es bei ihrer Rente von mehr als 1800 Euro monatlich nicht nötig hat zu stehlen, aber den „Kick" braucht, Waren gestohlen. Acht Mal stand H. bereits wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs und räuberischer Erpressung vor den Schranken des Zerbster Amtsgerichts.

Jedes Mal hatten die Richter in ihren Urteilen aufgrund ihres Alters Gnade vor Recht ergehen lassen. Doch die letzten Diebstähle brachten das Fass zum Überlaufen.

Rechtsanwalt Markus Brodowski hatte in seinem Plädoyer für die „pathologische Diebin", wie H. im Gutachten bezeichnet wird, eine Geldstrafe, höchstens aber eine Haftstrafe, die erneut zur Bewährung ausgesetzt wird, gefordert. Für ihn steht die Frage der „Schuldfähigkeit" im Raum. Darüber muss nun das Dessauer Landgericht entscheiden.