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Landtag AfD klagt gegen Kennzeichnung von Polizisten

Die AfD will die Kennzeichnungspflicht für alle Polizisten in Sachsen-Anhalt vom Landesverfassungsgericht überprüfen lassen.

Von Michael Bock 21.09.2018, 13:54

Magdeburg l Die AfD  hat beim Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau eine Normenkontrollklage eingereicht. Die Landtagsfraktion will auf diesem Weg die Kennzeichnungspflicht für alle Polizisten überprüfen lassen. Sie hält die Kennzeichnung für „überflüssig“.

Die Kennzeichnung mit einer individuellen Nummer komme einer Vorverurteilung gleich und stelle Polizisten an den Pranger, sagte Fraktionschef Oliver Kirchner am Freitag. Die Beamten würden unter Generalverdacht gestellt, im Dienst Straftaten zu begehen.

AfD-Innenpolitiker Hagen Kohl fügte hinzu. „Die Unschuldsvermutung wird durch einen derartigen gesetzlichen Generalverdacht de facto beseitigt.“ Er bezeichnete die Kennzeichnung als „Nackenschlag für die Polizei“. Die Polizei verdiene das Vertrauen der  Öffentlichkeit in die Rechtschaffenheit ihres Handelns. Er betonte, dass jetzt die Persönlichkeitsrechte der Polizisten verletzt würden.

Die schwarz-rot-grüne Landesregierung hatte die Kennzeichnungspflicht im Sommer 2017 eingeführt. Vor allem Grüne und SPD hatten auf die Regelung gedrängt. Die Sozialdemokraten hatten sich bereits im Jahr 2012 in einem Mitgliederentscheid für die Kennzeichnung von Polizisten bei Demonstrationen und Fußballspielen ausgesprochen. Das sei ein wichtiger Schritt hin zur Bürgerpolizei und stärke den Rechtsstaat, sagte der Innenexperte der Grünen-Fraktion, Sebastian Striegel.

Polizisten im Streifendienst oder als Kontaktbeamte tragen bereits seit einiger Zeit Namensschilder. Durch die Gesetzesänderung müssen auch Beamte in taktischen Einheiten, etwa bei Demonstrationen, Nummerncodes tragen.

Die Polizeigewerkschaften hatten die Kennzeichnungspflicht uniusono abgelehnt. Diese komme einem Misstrauensvotum gegen die gesamte Polizei gleich“, sagte etwa Wolfgang Ladebeck, der Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft.

Erfahrungen in anderen Bundesländern haben gezeigt, dass es durch die Kennzeichnung nicht verstärkt zu Anzeigen gegen Polizisten kommt. In Thüringen etwa gab es nach Angaben der Landespolizeidirektion ein Jahr nach der Einführung nur eine Beschwerde gegen einen Bereitschaftspolizisten, der über seine Nummer identifiziert wurde. Eine Kennzeichnungspflicht gibt es auch in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.

Die AfD kritisiert, dass die Regelung in Sachsen-Anhalt ausschließlich auf eine mögliche Strafverfolgung der Polizisten ziele und nicht - wie in anderen Ländern - der taktischen Führung der Einheiten diene. Die Regelung sei unnötig. Denn bislang sei es immer gelungen, Beamte nachträglich zu identifizieren, wenn es erforderlich gewesen sei.