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Landtag einigt sich bei Prostituiertenschutzgesetz

07.02.2019, 14:15
Eine Passantin geht an einem Bordell vorbei. Foto: Bodo Marks/Archiv
Eine Passantin geht an einem Bordell vorbei. Foto: Bodo Marks/Archiv dpa

Magdeburg (dpa/sa) - Der Landtag hat sich auf die seit mehr als eineinhalb Jahren überfällige Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes geeinigt. Nach der Verständigung im Wirtschaftsausschuss könne die Landesregelung in der Parlamentssitzung Ende Februar beschlossen werden, teilte die SPD-Fraktion am Donnerstag mit. Das Bundesgesetz war bereits zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht unter anderem eine Erlaubnispflicht für Bordellbetreiber und eine Anmelde- und gesundheitliche Beratungspflicht für Prostituierte vor.

Laut SPD-Fraktion werden die Gebühren für die Anmeldung von Prostituierten bei den Landkreisen und kreisfreien Städten geringer ausfallen als zunächst von der Landesregierung geplant. Zudem seien über die Vorgaben des Bundes hinaus Beratungsstellen vorgesehen, die über das Anmeldeverfahren und Hilfsangebote aufklären. Die Stellen sollen auch über Ausstiegshilfen und eine berufliche Neuorientierung informieren.

Die Aids-Hilfe hatte das Prostituiertenschutzgesetz scharf kritisiert. Es werde Zwangsprostitution nicht verhindern und kriminalisiere den Beruf der Sexarbeit, hieß es.