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Lohnentwicklung in Sachsen-Anhalt Lehrer zählen zu Spitzenverdienern

Fast alle Beschäftigten in Sachsen-Anhalt haben im Vorjahresvergleich
mehr Geld verdient, der Zuwachs lag im Schnitt bei drei Prozent. Doch
die Unterschiede zwischen einzelnen Berufen sind teilweise recht groß,
Lehrer verdienen etwa das Dreifache von dem, was Hotelangestellte
erhalten.

06.06.2015, 01:17

Magdeburg l Für die Arbeitnehmer in Sachsen-Anhalt zählt der Staat nach wie vor zu den attraktivsten Arbeitgebern im Land. Die rund 11000 angestellten Lehrer verdienen monatlich im Schnitt 4697 Euro und damit gut dreimal so viel wie die rund 1800 Hotelangestellten hierzulande. Das geht aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor.

Bei den Verdienstangaben handelt es sich jeweils um Mittelwerte. Die Lehrer zählen auch deshalb zu den Spitzenverdienern, weil viele von ihnen schon mehr als 20 Jahre im Dienst sind und damit auch mehr verdienen. Das Durchschnittsalter bei Lehrern beträgt 50,4 Jahre. Während junge Lehrer je nach Schulform mit einem Gehalt zwischen 2900 und 3400 Euro starten, erhalten ihre älteren Kollegen zwischen 4400 und 4900 Euro.

In der Statistik wurden zudem nur die Verdienste der rund 572000 Vollzeitbeschäftigten erfasst. Die rund 206000 Teilzeitbeschäftigten verdienen entsprechend weniger. Die Bundesagentur für Arbeit hat zudem nur die Berufe und Berufsgruppen gelistet, in denen mehr als 1000 Arbeitnehmer beschäftigt sind. Nichtsdestotrotz gibt die Statistik einen umfassenden Überblick über das Gehaltsgefüge im Land.

Auch IT-Berufe sind lukrativ

Neben den Lehrern an allgemeinbildenden Schulen zählen auch angestellte Wissenschaftler an Hochschulen, Berufsschullehrer und Verwaltungsmitarbeiter zu den Gutverdienern. Im privaten Sektor werden IT-Fachleute sowie Mitarbeiter im Berg- und Tagebau gut bezahlt.

Gebäudereiniger, Hotelangestellte, Arzt- und Praxishilfen sowie Kellner in der Gastronomie müssen sich mit niedrigeren Verdiensten begnügen. In der Statistik noch nicht eingerechnet sind die Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns, der seit Januar 2015 gilt. Die mit dem Mindestlohn verbundenen Gehaltszuwächse werden erst bei künftigen Erhebungen erfasst.