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Leseranwalt Beim Netzwechsel im Vertragswirrwarr verheddert

Im Dschungel der Telefon- und Internettarife verliert ein Kunde schnell die Orientierung. Beim Wechsel lauern dann so manche Fallstricke.

29.09.2025, 07:00
Kündigungen von Verträgen zur Internetversorgung können sich schwierig gestalten.
Kündigungen von Verträgen zur Internetversorgung können sich schwierig gestalten. Foto: dpa

Magdeburg/clt. - Ein paar Euro wollte eine Leserin aus Schönebeck mit einem neuen Internetvertrag sparen. Dann überlegte sie es sich anders, machte aber wieder eine Rolle rückwärts, um doch zu einer anderen Gesellschaft zu wechseln. Das Hin und Her sorgte für Verwirrung und Ärger.

Was war passiert? „Am 20. März 2025 habe ich einen günstigeren Internetvertrag bei einem anderen Anbieter, Vodafone, abgeschlossen. Ich kündigte am selben Tag meinen bestehenden Vertrag bei der Telekom. Mein vorheriger Anbieter, die Telekom, machte mir ein vermeintlich besseres Angebot. Ich entschied mich für dieses und widerrief den neu abgeschlossenen Vertrag bei Vodafone“, beschreibt die Leserin den Ablauf aus ihrer Sicht.

Vertrag widerrufen

Die Telekom habe sich aber nicht an die telefonisch gemachten Zusagen gehalten. Daher widerrief die Kundin den angebotenen Vertrag. „Gleichzeitig aktivierte die Telekom eigenmächtig meinen vorherigen teureren Vertrag vor der Kündigung wieder und verlangt nun noch für den Monat April 2025 den alten Grundpreis“, so die Schilderung.

Dem widersprach die Kundin. In mehreren Mails und Briefen habe sie vergeblich versucht, die Angelegenheit mit der Telekom zu klären. Sie ließ das Geld zurückbuchen und entzog die Einzugsermächtigung. Die Sache schaukelte sich hoch. Es folgten Mahnungen und schließlich flatterte sogar ein Anwaltsschreiben ins Haus. „Ich komme zu keinem Ergebnis und Antworten erhalte ich auch keine. Können Sie mir helfen?“, wandte sich die Leserin schließlich an die Redaktion. Wir konnten und erhielten Antworten von der Telekom-Pressestelle.

Einfache Erklärung

Die bestätigt den komplizierten Sachverhalt und hat eine einfache Erklärung für die offene Forderung. Ursprünglich habe die Kundin zum 22. April zu einem anderen Anbieter wechseln wollen. Bis zu diesem Datum seien also Entgelte berechnet worden. Dann habe die Kundin einem neuen Telekom-Vertrag zugestimmt.

„Dieser Tarifwechsel wurde entsprechend gebucht. Die vereinbarten Konditionen waren auf der ersten Rechnung nach dem Tarifwechsel (wegen des Rechnungslaufs) noch nicht sichtbar, wären aber auf der nächsten Rechnung zu sehen gewesen“, erklärt Unternehmenssprecher Georg von Wagner. Die Schönebeckerin habe sich daher getäuscht gefühlt und den Tarifwechsel unmittelbar widerrufen. Daraufhin sei der Tarifwechsel storniert worden.

„Im weiteren Verlauf bestand die Kundin auf dem ursprünglichen Kündigungstermin. Also haben wir den Anschluss zum 17. Mai gekündigt und ihr gleichzeitig die Telekom-Gebühren zwischen dem ursprünglichen Datum 22. April und dem 17. Mai gutgeschrieben“, so die Auskunft. Somit seien nur noch die Kosten offen, die vor dem ursprünglichen Kündigungsdatum, im April, entstanden sind. So weit, so gut, aber gekündigt wurde doch bereits im März. Aber warum soll die Kundin noch für den April zahlen?

Die Telekom stellt dazu klar: „Die am 28. März ausgesprochene Kündigung hatte eine Frist von einem Monat.“