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Leseranwalt Formfehler beim Förderantrag mit Folgen

Weil im Auftrag des Enkels eine Förderung beantragt wurde, geht eine Familie leer aus.

11.08.2025, 07:00
Wärmepumpen sind energetisch modern, aber teuer.
Wärmepumpen sind energetisch modern, aber teuer. Foto: epd

Magdeburg/clt. - Ein Formfehler in einem Antrag kam eine Familie aus Burg teuer zu stehen. Dabei wollten sie mit der Umstellung der Heizungsanlage ihres Wohnhauses nicht nur technologisch auf dem neuesten Stand sein, sondern durch eine attraktive Förderung dabei auch noch Geld sparen. „Im vergangenen Jahr haben wir eine neue Wärmepumpe installieren lassen.

Die alte Heizung war 32 Jahre alt und mit Öl“, schildert der Leser den Hintergrund. Die Arbeiten führte eine Firma aus dem Ort aus. Die habe auch versprochen, sich um die Beantragung der Heizungsförderung zu kümmern. Das tat sie. Der entsprechende Antrag wurde in die Wege geleitet und die Familie verließ sich darauf, dass alles korrekt ist. So wurde der Fehler nicht bemerkt, an dem die Sache schließlich scheiterte.

Das Problem: Das Haus gehört nicht mehr dem Leser selbst, sondern inzwischen seinem Enkel, der dort ebenfalls wohnt. Also hätte dieser auf seinen Namen den Antrag stellen müssen. Als er das nachholen wollte, war es zu spät. „Wir waren alle der Meinung, es läuft alles“, so der Leser angesichts der vielen Dokumente, Zertifikate und Rechnungen, die er im Auftrag seines Enkels eingereicht hatte. Das war aber ein Irrglaube.

Ablehnung von der Bank

Denn die Bank lehnte ab. Begründung: „Gemäß den Vorgaben der KfW muss die Antragsstellung direkt durch den Zuschussempfänger erfolgen. Bevollmächtigte Personen dürfen hierbei nicht einbezogen werden.“ Eine Frist, die Unterlagen noch zu korrigieren, sei abgelaufen. Somit könne keine Bearbeitung mehr erfolgen. „Es ist alles ein bisschen unglücklich gelaufen“, schreibt die Familie in ihrem Hilferuf an die Redaktion, verbunden mit der Frage, ob im Nachhinein etwas zu retten sei.

Leider nein. Die KfW will zum konkreten Einzelfall keine Aussagen machen und begründet das mit dem Bankgeheimnis und dem Datenschutz. Einen allgemeinen Hinweis gibt es lediglich: Sollten im Prozess der Beantragung einer Förderung Unklarheiten oder Schwierigkeiten auftreten, stehe die Bank als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Um Austausch bemüht

„Wir sind dabei stets bemüht, in den Austausch zu treten und gemeinsam Lösungen zu finden, um die ordnungsgemäße Umsetzung der Förderbedingungen zu unterstützen“, schreibt eine Unternehmenssprecherin. Beschwerden und Widersprüche würden selbstverständlich geprüft.

Außerdem der grundsätzliche Ratschlag, die Antragstellung rechtzeitig vorzunehmen und nicht vorzeitig mit den Arbeiten zu beginnen. „Wichtig ist, dass die Maßnahme erst nach Erhalt der Zusage umgesetzt werden darf“, so die KfW. Danach hätten die Kundin bzw. der Kunde 36 Monate Zeit für die Umsetzung.