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Leseranwältin Geschenke und Co für Journalisten: Der Pressekodex zieht die Grenze

Dürfen Journalisten Präsente und Geschenke annehmen? Der Pressekodex liefert eine klare Antwort.

Aktualisiert: 16.06.2025, 11:43
Dürfen Journalisten Geschenke oder Präsente annehmen? Leseranwältin Heike Groll klärt auf.
Dürfen Journalisten Geschenke oder Präsente annehmen? Leseranwältin Heike Groll klärt auf. VS

Redaktionen erhalten viel Post. Neben Briefen und Mails ist manchmal ein kleines Geschenkpaket dabei, zum Beispiel wenn sich Leser von Herzen bedanken möchten, weil ihnen das Team der Leseranwältin bei der Lösung eines Problems helfen konnte.

Über den Dank freuen wir uns sehr, aber: Dürfen wir die Flasche Wein, die Schachtel Pralinen, den Strauß Blumen überhaupt annehmen? Wir sind ja Journalisten. Unsere Glaubwürdigkeit beruht darauf, dass wir unabhängig sind und uns nicht durch Vergünstigungen von dritter Seite beeinflussen lassen; alles andere ist nach Ziffer 15 des Pressekodex unehrenhaft und berufswidrig.

Müssen Journalisten nun konsequenterweise auch die Tasse Kaffee ablehnen, die ihnen ein Gesprächspartner anbietet? Klares Nein. Der Pressekodex zieht die Grenze da, wo der Wert eines Geschenks oder einer Einladung „das im gesellschaftlichen Verkehr übliche und im Rahmen der beruflichen Tätigkeit notwendige Maß übersteigt“.

Ähnlich ist es in der Anti-Korruptions-Richtlinie der Bauer Media Group festgelegt, zu deren Konzern die Volksstimme gehört. Als Beispiel ist dort das erlaubte kleine Weihnachtsgeschenk erwähnt. Hingegen sollte sich ein Redakteur zurückhalten, wenn ihn ein Amtsträger zu einem Abendessen einlädt, um ein aktuelles politisches Thema zu erörtern. Zu nah läge der Verdacht, dass der eigentliche Zweck darin liegt, ein Klima für wohlwollendere Berichterstattung zu schaffen. Die sauberste Lösung: Jeder zahlt für sich selbst.

Was die eingangs genannten Gaben betrifft, so sind diese unverfänglich. Weder bringen uns die Leser in die Bredouille, noch verstehen wir das als Bestechungsversuch. Dennoch sei betont, dass die Aussicht auf ein Dankeschön keinerlei Einfluss auf das Maß unseres Engagements hat. Wir können nicht jeden Fall annehmen, insbesondere dürfen wir keine Rechtsberatung leisten. Doch jedes Problem, für das wir mit journalistischen Mitteln zu einer Lösung beizutragen versuchen, ist uns gleich ernst und wichtig.