1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Leseranwältin
  6. >
  7. Leseranwalt: Retoure hängt in der Endlosschleife

Leseranwalt Retoure hängt in der Endlosschleife

Bei Online-Bestellungen kommt es oft auf das Kleingedruckte an. Vorsicht gilt insbesondere bei Rücksendungen von Waren ins Ausland.

02.06.2025, 07:00
DHL-Retoure-Sendung nach Übersee – Wer zahlt die Gebühr?
DHL-Retoure-Sendung nach Übersee – Wer zahlt die Gebühr? Foto: dpa

Magdeburg/CLT. - Was einfach und kostengünstig aussieht, hat oft einen Haken. Diese Erfahrung musste eine Leserin aus Könnern machen, die sich mit einem leider „typischen“ Problem an die Redaktion wandte. Es geht um die Online-Bestellung bei einem Modehaus, die vorab bezahlt worden war.

„Die Ware kam an und war derart minderwertig, also habe ich dieses Paket retourniert“, berichtet die Leserin. Das Problem: Eine Rücksendeadresse in Übersee.

Die Rücksendung dieses Pakets habe 78 Euro gekostet. Hinzu kommt der Warenwert von mehr als 300 Euro. „Es war nicht ersichtlich, dass die Bestellung in China betätigt wird. Geliefert wurde in Deutschland, aber Rücksendung musste nach China erfolgen. Wenn ich das vorher gewusst hätte, wäre eine Bestellung von mir nie getätigt worden“, so die Leserin. Nach langem Hin und her erstattete das Modehaus den Warenwert. „Da war für mich die Angelegenheit erledigt.“ Doch weit gefehlt.

Wochen später stand die DHL-Zustellerin mit dem betreffenden Paket erneut vor der Tür. Die Rücksendung war wohl in China nicht angenommen worden. Sie habe die Annahme verweigert, berichtet die Leserin.

Das hätte sie lieber nicht tun sollen. Denn: „Nun soll ich bei der Post Lagerungs- und Ermittlungsgebühren in Höhe von 47 Euro zahlen … Wird das jetzt ein Fass ohne Boden?“, so ihr Hilferuf. Die Befürchtung: Aus den Retouren der Retoure wird eine Endlosschleife.

Kein Einzelfall

Leider kein Einzelfall. Immer wieder gebe es Ärger wegen Rücksendungen von Waren, weiß Diane Locke, Referentin bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Wer zum ersten Mal bei einem Online-Shop bestellt, sollte daher vorher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) lesen, so ihr Rat.

Dort seien die Bedingungen für Widerruf und Rücksendung zu finden. Wenn eine Rücksendeadresse in China oder sonst wo auf der Welt angegeben ist, sei Vorsicht geboten. Oft übersteige der Portowert sogar den der Ware.

Die Deutsche Post/DHL sieht sich nach Prüfung des Falles rechtlich auf der sicheren Seite. „Wir treten in dem geschilderten Fall ausschließlich als Versanddienstleister auf“, teilt Pressesprecherin Anke Blenn mit. Die Sendung sei in China angekommen und wurde von dort aus von der Chinesischen Post wieder nach Deutschland retourniert.

Die Rücksendungen dauerten in der Regel bis zu drei Monate. Als die Sendung wieder in Deutschland angekommen ist, habe DHL zweimal versucht, das Paket wieder bei der Absenderin zuzustellen. Diese habe in beiden Fällen jedoch die Annahme der Sendung verweigert.

„Unanbringlich“ deklariert

Da das Paket nicht erneut nach China zurückgesandt werden konnte und auch die Empfängerin die Annahme verweigert habe, sei die Sendung als „unanbringlich“ deklariert worden.

„Sie wurde daraufhin in unserer Paketermittlungsstelle eingelagert und mit einer Lagergebühr (36,89 Euro) plus einem Nachentgelt von 10 Euro versehen“, so die Auskunft von DHL, verbunden mit dem Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Diesen Betrag hat die Leserin inzwischen bezahlt und damit gewissermaßen auch ein Lehrgeld. Denn auf eine Erstattung kann sie nicht hoffen. Bei künftigen Bestellungen wird sie mit Sicherheit auf das Kleingedruckte achten.