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Abwasserbeiträge Linke will Zahlstopp erzwingen

Die Linke will Kommunen zwingen, keine nachträglichen Beiträge für Abwasser- und Trinkwasseranlagen zu kassieren. Bis zu einem Urteil.

Von Jens Schmidt 26.05.2016, 22:21

Magdeburg l Die Oppositionsfraktion will ihren Gesetzentwurf für einen Zahlstopp am Dienstag im Landtag einreichen. „Nur so bekommen wir Rechtssicherheit für die Bürger“, sagt Fraktionschef Swen Knöchel. Etwaige Kosten wie Zinsausfälle sollte das Land den Gemeinden und ihren Verbänden erstatten.

2015 wurden etwa 80.000 Hauseigentümer und Firmen aufgefordert, nachträglich für Kanalanlagen zu zahlen, deren Bau aber oft schon 20 Jahre zurückliegt. Es geht im Mittel um 2000 bis 10.000 Euro. Dagegen gingen 50.000 Widersprüche ein. Die Linke erhob Verfassungsklage. Ein Urteil wird spätestens Anfang 2017 erwartet.

Betroffen sind nicht allein Private. Die Hochschule Merseburg etwa muss eine Million Euro zahlen. Etliche Verbände greifen trotz schwebenden Streits hart durch. Etlichen sei das Konto gepfändet worden, sagte Linken-Innenpolitikerin Kerstin Eisenreich.

Die Koalitionsfraktionen von CDU, SPD und Grünen legen ebenfalls einen Gesetzestext vor. Auch sie wollen einen Zahlstopp bis zur rechtlichen Klärung. Der Unterschied: Das Moratorium soll freiwillig sein. SPD-Innenpolitiker Rüdiger Erben: „Wir haben kommunale Selbstverwaltung.“ Die Koalition setzt darauf, dass die Gemeinden dennoch bürgerfreundliche Lösungen finden. Derzeit sind die Verbände gezwungen, zu kassieren - das soll es bald nicht mehr geben. Am Freitag will der Landtag das neue Gesetz beschließen. Die Koalition hat eine Mehrheit von zwei Stimmen.

Der Städte- und Gemeindebund warnt vor „Populismus“. Schließlich gehe es um 125 Millionen Euro Einnahmen für die Gemeinden. CDU-Innenpolitiker Chris Schulenburg hält dagegen: Viele Verbände selbst hätten um eine Neuregelung gebeten. Wolmirstedt etwa strebt einen Vergleich mit den Eigentümern an - doch die Kommunalaufsicht drohte für den Fall mit der Rückforderung von 2,5 Millionen Euro Fördergeldern. Mit dem neuen Gesetz werden Vergleiche „straffrei“ möglich.