Mindestlohn betrifft jeden dritten Job in Sachsen-Anhalt
Magdeburg (dpa/sa) - In Sachsen-Anhalt gilt für jeden dritten Job der zum 1. Januar 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Landesverband Sachsen-Anhalt, betrifft das 285 000 Arbeitnehmer. Allgemein liege der Durchschnittsverdienst von Vollzeitbeschäftigten fast doppelt so hoch wie der Mindestlohn, teilte das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt am Donnerstag in Halle mit. Landesweit liege der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst bei rund 2700 Euro und der monatliche Mindestlohn bei 1473 Euro. Am meisten werde mit 2800 Euro in der Region Halle und am wenigsten im Landkreis Mansfeld-Südharz mit 2200 Euro brutto monatlich verdient. Im Bundesdurchschnitt verdienen Arbeitnehmer monatlich rund 3400 Euro.