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Mindestlohn Streit um Lohnuntergrenze für Aufträge

Der Streit um ein neues Vergabegesetz dürfte nach der Sommerpause zur nächsten Bewährungsprobe für die Kenia-Koalition werden.

Von Alexander Walter 05.08.2019, 01:01

Magdeburg l Erst vor Tagen spielte Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD) den Ball erneut ins Feld der Union: Geht es nach ihm, sollen Firmen öffentliche Aufträge für Bauarbeiten oder Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt künftig nur noch bekommen, wenn sie wenigstens einen landesweit gültigen Mindestlohn zahlen.

Als Orientierung nannte der Minister die Marke von 10,91 Euro pro Stunde – angelehnt an den öffentlichen Dienst. Festschreiben will er die Regelung in der anstehenden Reform des Vergabegesetzes.

Willingmann will so durch faire Bezahlung auch dem drohenden Fachkräftemangel vorbeugen. Aus seiner Sicht einer der Hauptrisikofaktoren für das Wirtschaftswachstum im Land. Damit ist er ganz auf Linie der sozialdemokratischen Landtagsfraktion.

Nachdem hitzige Debatten um die Finanzierung der Magdeburger Unikliniken und das Grüne Band die Kenia-Koalition zuletzt arg in Schieflage gebracht hatten, setzten die Sozialdemokraten der Union Ende Mai die Pistole auf die Brust: Die weitere Zusammenarbeit knüpften sie an Bedingungen. Ganz oben auf der Liste – die Reform des Vergabegesetzes inklusive Mindestlohn.

CDU-Fraktionsvize Ulrich Thomas macht indes auch nach dem erneuten Vorstoß Willingmanns klar: "Einen Landesmindestlohn für öffentliche Aufträge wird es mit uns nicht geben." Es gebe immer Verhandlungsspielraum, "bei diesem Thema aber ausdrücklich nicht." Thomas begründet das vor allem mit der Lage auf dem Markt. "Handwerk und Baubranche boomen, öffentliche Auftraggeber haben große Probleme, überhaupt Bieter zu finden“, sagte er.

Die Koalition habe sich nach der Wahl 2016 geeinigt, das Vergabegesetz zu evaluieren. "Wir wollen es aber vereinfachen und entrümpeln und nicht verschlimmbessern." Beifall bekommt die Union vom Landesarbeitgeberverband (AWV): „Uns geht ein Landesmindestlohn einfach zu weit“, sagte Geschäftsführerin Sigrun Trognitz.

So gebe es bereits einen bundesweiten Mindestlohn von 9,19 Euro und darüber hinaus in vielen Branchen verbindliche Tarife." Das Baugewerbe ist zu 80 Prozent und mehr ausgelastet, die Unternehmen da zusätzlich zu verärgern, ist mindestens kontraproduktiv", sagt auch Robert Momberg, Geschäftsführer des Bauindustrieverbands Ost. Die Organisation vertritt die Interessen von 260 Unternehmen mit 20.000 Beschäftigten in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und Berlin.

Die Reformpläne der SPD hält er für „politisch motiviert“. Momberg meint längst nicht nur den Mindestlohn. Der sei die geringste Hürde, sagt er. Denn die Baubranche zahle ohnehin meist weit darüber. Problematisch seien vor allem Pläne für weitere soziale und umweltbezogene Standards. Die Vergabe von Aufträgen werde so mehr und mehr zum „ideologiegetriebenen Akt.“

Landes-Baugewerbeverband und Handwerkskammer Magdeburg hatten bereits im April kritisiert, zu viele und zu hohe Auflagen machten öffentliche Aufträge für Firmen zunehmend unattraktiv. So sollten Unternehmen sicherstellen, dass Materialien ohne Kinderarbeit hergestellt wurden oder Subunternehmer Tariflöhne zahlen, sagte Handwerkskammer-Geschäftsführer Burghard Grupe damals. Die Firmen seien aber keine Lohnpolizei.

Willingmann selbst sieht seinen Gesetzentwurf derweil durchaus als Beitrag zum Bürokratieabbau. In der Tat enthält der Entwurf Erleichterungen. So sollen Firmen künftig zunächst nur ihr Gebot einreichen und erst wenn sie den Zuschlag erhalten, nachweisen, dass sie die Kriterien erfüllen. Erledigt eine Firma mehrere Projekte für den gleichen Auftraggeber in einem Jahr, soll zudem das einmalige Ausfüllen von Eignungsnachweisen reichen. Den Erleichterungen stehen aber auch neue Auflagen gegenüber. So sollen Unternehmen bei ihrer Bewerbung künftig die Zahl der der sachgrundlos befristen Beschäftigten angeben.

Der SPD-Politiker Holger Hövelmann verteidigt die Gesetzes-Pläne: Der Mindestlohn würde nicht nur für den Bau gelten, betonte er. In den vergangenen Jahren habe das Land viele öffentliche Aufträge auch an Sicherheitsdienstleister, Versorger oder Caterer vergeben. Dort werde häufig noch kein Mindestlohn gezahlt.

Beim Bürokratieabbau sei sicher noch einiges möglich, räumte Hövelmann ein. Wichtig sei jetzt eine regierungsinterne Einigung. Aktuell liegt der Entwurf bei den Ministerien. Das Wirtschaftsministerium strebt nach der Sommerpause einen ersten Beschluss des Regierungskabinetts an. Noch 2019 soll dann – so der Plan – der Landtag das Gesetz verabschieden.

Immerhin, die Gewerkschaften hat die SPD auf ihrer Seite: „Ein Vergabemindestlohn ist sinnvoll als unterste Haltelinie in Branchen, in denen es keinen Tarifvertrag gibt“, sagte DGB-Landeschefin Susanne Wiedemeyer. Sie appellierte an die CDU, den von Willingmann vorgeschlagenen Vergabemindestlohn nicht zu verhindern.