Erste Große Strakammer muss über Antrag der der Nebenklage entscheiden Mord nicht ausgeschlossen
Magdeburg. Nebenklagevertreter Thomas Klaus hat gestern im Magdeburger Prozess gegen einen 41-Jährigen aus Magdeburg-Fermersleben den Antrag gestellt, das Gericht möge einen rechtlichen Hinweis geben, dass es sich bei der Tat vom 7. November 2010 möglicherweise um Mord und nicht um Totschlag handele. Dieser Antrag war nach dem Prozessverlauf allgemein erwartet worden. Die Kammer muss nun darüber entscheiden.
Ein rechtlicher Hinweis wird immer dann nötig, wenn während der Hauptverhandlung andere Strafgesetze berührt werden als diejenigen, die in der gerichtlich zugelassenen Anklage angeführt wurden.
Maik Z. soll seine Ehefrau Manuela aus Eifersucht mit 48 Messerstichen getötet haben, so die Anklage. Doch sah Oberstaatsanwalt Frank Baumgarten anders als die Nebenklage auch gestern noch keine Mordmotive. Deshalb schloss er ich dem Antrag des Rechtsanwalts nicht an.
Für Klaus hingegen stehen "niedrige Beweggründe", die die Tat als Mord qualifizieren, im Raum. Der Angeklagte habe verhindern wollen, dass seine Frau ihn verlässt und zu ihrem Ex ziehe. "Mehrere Zeugen haben bestätigt, dass der Angeklagte ex-trem eifersüchtig ist. Auch seine ehemaligen Partnerinnen sprachen von sehr großer beziehungsweise extremer Eifersucht." Z. habe sich immer wieder betrogen gefühlt und unmittelbar vor der Tat eine SMS geschrieben, die seine Eifersucht aufs Neue dokumentierte. Ein Zeuge habe zudem ausgesagt, dass Z. wusste, dass sich seine Ehefrau von ihm trennen wollte.
Den Stich in den Schambereich, nachdem Manuela Z. bereits tot war, wertete Klaus als "sexuelle Komponente".
Vor dem Antrag hatten Rechtsmedizinerin und Psychiater ihre Gutachten vorgetragen. Dr. Katja Jachau zeigte anhand von Fotos das Verletzungsbild beim Opfer. Der Täter habe sich bei der auf dem Bett Liegenden von der Brust bis zum Bauch "heruntergearbeitet". Todesursache sei nach Lungenstichen (das Messer hatte noch in dem Organ gesteckt) gewesen, dass sie am eigenen Blut erstickte. Der Sterbevorgang habe "mehrere Minuten im unteren einstelligen Bereich" gedauert. Deutliche Abwehrverletzungen seien nicht festgestellt worden.
Beim Opfer, das wie der Mann alkoholkrank war, wurde ein Blutalkoholwert von 3,65 Promille festgestellt. Beim Täter zwischen 2,4 und 4 Promille.
Psychiater und Psychotherapeut Dr. Stephan Pecher bescheinigte dem Täter volle Schuldfähigkeit. Trotz der hohen Alkoholwerte, die einen Gewohnheitstrinker weitaus weniger beeinträchtigten als einen Normaltrinker, habe es keine gravierenden Einbußen in der Steuerungsfähigkeit gegeben. Der Arzt empfahl eine zweijährige Entziehungstherapie.