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Mordfall Li Im Namen des Volkes ...?

Der BGH hatte keine andere Wahl, als das Urteil im Mordfall Li zu bestätigen. Doch das Dessauer Gericht hätte andere Optionen gehabt.

Von Bernd Kaufholz 06.09.2018, 19:47

Es bleibt bei fünfeinhalb Jahren Jugendstrafe für Xenia I., die Mittäterin im Mord- und Vergewaltigungsfall Li. Und letztlich hatten die Bundesrichter wohl auch keine andere Möglichkeit, als das Urteil ihrer Dessauer Kollegen zu betätigen. Hatten sie doch lediglich darüber zu richten, ob der Großen Jugendkammer vor einem Jahr rechtliche Schnitzer unterlaufen sind. Das war nicht der Fall.

Wenn etwas zu bemängeln ist, dann ist es die Würdigung aller objektiven Beweise durch das Landgericht Dessau. Die drei Berufs- und zwei Laienrichter hätten natürlich die Möglichkeit gehabt, die Mittäterschaft (Anlocken des Opfers, aktives Mittun bei der Vergewaltigung durch den Freund, das Weghören und -sehen bei den Horoszenen in der gemeinsamen Wohnung) in Haftjahren höher zu bewerten.

Dass sie es nicht getan haben, ist zwar keine Rechtsbeugung, aber es fördert auch nicht das Vertrauen zur Richterschaft. Wie heißt es doch: „Im Namen des Volkes, ergeht folgendes Urteil ...“