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Müllskandal Finzelberg wegen Falschaussage verurteilt

Lother Finzelberg, Ex-Landrat im Jerichower Land, wurde zu einer Haft- und Geldstrafe verurteilt. Er hat als Zeuge gelogen.

Von Bernd Kaufholz 05.09.2018, 13:44

Magdeburg l Die Miene versteinert, flankiert von seinen Rechtsanwälten Andreas Meschkat und Axel Kaufmann, blickt Lothar Finzelberg am Mittwoch in Richtung Richtertisch. Der Vorsitzende der 1. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg hat gerade das Urteil verkündet: sechs Monate Haft, drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt und 12.000 Euro für die Landeskasse, wegen dreier Falschaussagen vor dem 11. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Landtags im Mai 2004.

Finzelberg ist müde geworden. Die Prozessflut hat ihn zermürbt. Auch das öffentliche Interesse, das ihm und seiner Familie gilt, seitdem er mit dem Müllskandal im Jerichower Land in Zusammenhang gebracht wird und gegen ihn seit acht Jahren wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung ermittelt wird. Trotzdem rückt der 64-Jährige keinen Millimeter von seiner Verteidigungsstrategie ab. Und die ist ganz einfach: Ich bin unschuldig!

Doch das hat de 1. Strafkammer im Falschaussage-Prozess nicht überzeugt. Auch nicht die Anträge, die Finzelberg gestellt hat, um seine Unschuld zu beweisen. Für das Gericht gibt es keine Zweifel daran, dass der ehemalige Kommunalpolitiker bei seiner Zeugenbefragung vor dem Untersuchungsausschuss wissentlich nicht die Wahrheit gesagt hat. Damals war er zum Umfeld des Müllskandals befragt worden.

Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg benannte am Mittwoch die drei nachgewiesenen von einst fünf Anklagepunkten, bei denen Finzelberg aus Sicht der Kammer gelogen hat. Zum einen habe er auf die Frage, seit wann er die Geschäftsführer der Sporkenbach Ziegelei GmbH kannte, die die Müllverkappung betrieben, ausgesagt: Seit der Sendung von „Frontal 21". Kalendereinträge und Telefongespräche hätten jedoch belegt, dass sich die Herren weit vorher kannten.

Auch, auf die Frage, ob er die Protokolle kenne, in denen die Aussagen von zwei Mitarbeiterinnen des Landratsamts vor dem Ausschuss kenne, habe er mit nein geantwortet. Auch diese Aussage sei widerlegt, so der Richter und verwies in der Urteilsbegründung auf handfeste Beweise.

Zudem hatte der Angeklagte bestritten, persönlich Einfluss auf die Vorgänge um die Müllentsorgung in Vehlitz und Möckern genommen zu haben. Auch diese Aussage hätten sowohl Zeugenaussagen, als auch Schriftstücke widerlegt.

Das Amtsgericht Burg hatte Finzelberg im Dezember 2012 wegen uneidlicher Falschaussage zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte Berufung eingelegt. Im Januar 2014 wurde ihm durch das Landgericht Stendal in 2. Instanz eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung ausgesprochen. Dagegen hatte er Revision eingelegt. Im Februar 2015 hatte das Oberlandesgericht Naumburg das Stendaler Urteil aufgrund von „Verfahrensmängeln" aufgehoben und die Sache zur Neuverhandlung an das Landgericht Magdeburg verwiesen.

Richter Sternberg listete auch Punkte auf, die Finzelberg vor einer höheren Strafe bewahrt haben: nicht vorbestraft, die lange Verfahrensdauer und die Tatsache, dass das Leben des Angeklagten durch das „mediale Interesse" beeinträchtigt wurde. Finzelberg kann gegen das Urteil erneut Revision einlegen.