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Nach Sturz im Harz Klage von Harzer Wanderer gerechtfertigt

Weil er auf einer Wanderung im Harz gestürzt ist und sich verletzt hat, forderte ein Mann vom Land Schmerzensgeld - und bekam Recht.

Von Bernd Kaufholz 07.02.2019, 12:39

Magdeburg l Die 10. Zivilkammer am Landgericht Magdeburg hat am Donnerstag ein sogenanntes Grundurteil gesprochen und einem 79 Jahre alten Kläger aus Braunschweig (Niedersachsen) recht gegeben. Der Mann war am 1. März 2017 oberhalb von Schierke an der Kalten Bode auf dem Wanderweg 17 H gestürzt und hatte sich unter anderem den Arm gebrochen. Er hatte daraufhin das Land Sachsen-Anhalt auf ein Schmerzensgeld nicht unter 7000 Euro verklagt.

Ursache des Sturzes waren zwei gummiartige Förderbänder aus dem Braunkohletagebau, die auf dem abschüsigen Weg lagen. Über diesen Gummimatten befand sich eine dünne Schneeschicht, so dass der 79-Jährige die „Rutschbahn“ nicht sehen und reagieren konnte.

Der Nationalpark Harz, der das Land Sachsen-Anhalt vertritt, hatte als Beklagter eingewendet, dass dieser spezielle Weg im Winter nicht als Wanderweg vorgsehen ist und der Kläger auf eigene Gefahr gehandelt habe. Die Strecke sei eine Loipe. Zum Schutze der Ski-Langläufer seien die Matten ausgelegt worden, um das vom Untergrund aufsteigende Wasser von der Ski-Spur fernzuhalten.

Dass der Mann an jener Stelle gestürzt war und sich schwer verletzt hatte, dass die Matten dort lagen und die Schneeverhältnisse waren nicht strittig. Deshalb wurden auch keine Zeugen gehört. Allerdings sah das Gericht kein Selbstverschulden des Wanderers, weil anders als vom Land vorgebracht, nicht klar ersichtlich war, dass der Weg im Winter für Fußgänger verboten ist.

Der Beklagte ist hingegen der Meinung, dass es ein klares Betretungsverbot gegeben hat und möglicherweise eine Lücke im Gesetz. Zwar habe es sich im ersten Teil der Strecke tatsächlich um eine Ski-Loipe gehandelt und im zweiten Teil um eine Skating-Loipe, so das Gericht, allerdings war die Karte aus Sicht der Zivilkammer am Beginn des Weges nicht eindeutig. Dort seien zwar in der Legende verschiedene Symbole aufgeführt worden, darunter auch ein Stoppzeichen für Fußgänger, allerdings wurde speziell das rot durchgestrichene Männchen-Symbol nicht dem Weg zugeordnet.

Das Grundurteil, zu dem die 10. Zivilkammer am Donnerstag kam, heißt, dass das Land nun beim Oberlandesgericht in Berufung gehen kann. Kommen die Naumburger Richter dort zum Ergebnis, dass das Landgericht richtig liegt, wird der Fall nach Magdeburg zurückverwiesen. In diesem Fall geht es nur noch um die Höhe des Schmerzensgeldes. Für das Land sind die geforderten 7000 Euro überzogen.

Hier der Kommentar zum Thema.