Gerichtsurteil Natur kennt keine Vollkasko
Ein Wanderer rutscht im Harz aus und bricht sich den Arm. Er verklagt das Land und bekommt recht. Das Urteil ist ein befremdliches Signal.
Ein Wanderer rutscht im Harz auf einem verschneiten Weg aus, stürzt und bricht sich den Arm. Er verklagt das Land Sachsen-Anhalt auf Schmerzensgeld – und bekommt vor Gericht recht. Weil er auf einer unter dem Schnee liegenden Gummimatte, die extra zum Schutz der Langlauf-Loipe angebracht war, ausgerutscht war. Weil der Weg nicht entsprechend beschildert war.
Das Schmerzensgeld ist dem Mann grundsätzlich zu gönnen. Dennoch sendet das Urteil ein befremdliches Signal aus. Wir erinnern uns an Gerichtsverfahren in Amerika, wo Restaurants verklagt wurden, weil Kaffee heiß ist ... Wer draußen wandern geht, insbesondere im Winter, muss immer damit rechnen, dass es holprig ist oder glatt. Der Mann hätte genauso gut und mit denselben Folgen auf einem vereisten Stein ausrutschen können.
Immer gilt die Grundregel des gesunden Menschenverstandes: Jeder ist zuallererst selbst für seine Sicherheit verantwortlich. In der Natur gibt es keine Vollkasko-Absicherung.