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Nach Wahlfälschung Strengere Regeln bei der Briefwahl

Damit eine Wahlfälschung wie in Stendal nicht wieder passiert, sollen nun die Kontrollmechanismen bei der Briefwahl verschärft werden.

12.03.2018, 23:01

Magdeburg l Im Frühjahr 2019 steht in Sachsen-Anhalt die nächste Kommunalwahl an: Dann werden neue Gemeinde- und Stadträte sowie die Kreistage bestimmt. Dafür will die schwarz-rot-grüne Landesregierung die Regeln bei der Briefwahl verschärfen. Künftig sollen alle Wahlberechtigten automatisch von der zuständigen Gemeinde informiert werden, wenn ein anderer für sie die Briefwahlunterlagen abholt. Das ist bisher nicht der Fall. Außerdem soll es Wahlleitern erlaubt sein, im Zweifel die hinterlegten Daten samt Unterschrift aus dem Personalausweis zu erfragen, um sie abzugleichen. Das kündigte Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) an.

„Durch diese beiden Mechanismen kriegen wir die Briefwahl, die ein vernünftiges Instrument ist, so abgesichert, dass sich ein Missbrauch wie in Stendal nicht wiederholt“, sagte Stalknecht.

2014 wurden bei der Stendaler Stadtratswahl fast 1000 Stimmen gefälscht. Die Stadtverwaltung hatte eine wichtige Regel nicht beachtet: Beim Abholen von Briefwahlunterlagen durfte eine Person nicht mehr als vier Vollmachten einreichen. Tatsächlich hatten jedoch zwölf Bevollmächtigte insgesamt 189 Briefwahlunterlagen erhalten. Der Drahtzieher, der damalige CDU-Stadtrat Holger Gebhardt, wurde wegen Urkunden- und Wahlfälschung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er hatte Dutzende Briefwahlvollmachten gefälscht und auch die Wahlunterlagen selbst ausgefüllt. Die Wahl musste wiederholt werden.

Auch auf die Kreistagswahl im Landkreis Stendal hatten die Manipulationen damals Auswirkungen. Doch weil dieser bereits per Beschluss die Gültigkeit der Wahl festgestellt hatte, konnte diese Abstimmung nicht mehr wiederholt werden. Diese Regelung soll nun verändert werden. Stellt ein Gericht einen schwerwiegenden, strafrechtlichen Gesetzverstoß fest, kann sich die Vertretung künftig auch im Nachgang noch vorzeitig auflösen. Dieser Beschluss muss von drei Vierteln der Mitglieder gefasst werden.

Den Gesetzentwurf will die Koalition aus CDU, SPD und Grünen bis zum Sommer im Landtag beschließen. „Wir ziehen Konsequenzen aus den Vorgängen in Stendal“, sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Rüdiger Erben der Volksstimme. „Damit wird es deutlich schwieriger, mit Wahlbetrug durchzukommen.“

Sebastian Striegel (Grüne) sieht das ähnlich. „Es war uns wichtig, das rechtzeitig vor der Kommunalwahl auf den Weg zu bringen. Wenn sich bei der Aufklärung weitere Erkenntnisse ergeben, werden wir noch mal nachlegen.“

Die Wahlaffäre wird derzeit in einem Untersuchungsausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt beleuchtet. Die nächste Sitzung findet am 14. März statt.