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Naturschutz 3500 Hinweise zum Artenschutzprojekt

Unter dem Namen Natura 2000 soll in ganz Europa ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten entstehen. Auch in Sachsen-Anhalt.

01.04.2018, 06:58

Halle (dpa) l Die Umsetzung des europäischen Artenschutzprojekts Natura 2000 bedeutet aus Sicht der Behörden nicht zwangsläufig neue Auflagen für die Nutzung der Gebiete. In manchen Regionen könnten sogar Auflagen wegfallen, sagte Denise Vopel vom Landesverwaltungsamt. Die Behörde kümmert sich derzeit um die Ausweisung der Schutzgebiete. Es gehe darum, europäische und landeseigene Naturschutzvorschriften in Einklang zu bringen. "Wir machen das nicht, um die Landwirte zu ärgern", betonte Vopel.

Natura 2000 ist ein Artenschutzprojekt der Europäischen Union. Es soll ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten entstehen. In Sachsen-Anhalt liegen 298 Gebiete, die von der EU als besonders wertvoll für die Artenvielfalt identifiziert wurden. Dabei handelt es sich um 32 Vogelschutzgebiete und 266 sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH).

Die Flächen umfassen insgesamt rund 232.000 Hektar, was 11,3 Prozent der Landesfläche entspricht. All diese Flächen seien bereits jetzt Schutzgebiete, betonte Vopel. Bei den geltenden Kriterien gebe es bereits große Schnittmengen zwischen den Vorstellungen der EU und den bestehenden Regelungen im Land.

Bis Anfang 2019 will das Landesverwaltungsamt eine neue Richtlinie für die Schutzgebiete erarbeiten. Man habe mehr als 3500 Hinweise aus der Bevölkerung bekommen und auf rund 350 Veranstaltungen vor Ort informiert, sagte Vopel. Trotzdem gebe es vor Ort oft Vorbehalte. Alle Hinweise würden geprüft und nun nach und nach abgearbeitet.

Auflagen seien durchaus verhandelbar, sagte Vopel. Kompromisse dürften aber auch nicht zu weit gehen, wenn man das Thema Naturschutz wirklich ernst nehmen wolle. Allein in Sachsen-Anhalt seien in den vergangenen 30 Jahren rund 3000 Tier- und Pflanzenarten verschwunden. "Wenn das so weitergeht, sitzen wir bald nur noch mit Wespe und Frosch da", sagte Vopel. Und selbst der Frosch stehe auf der Roten Liste.

Wie sich der Konflikt zwischen Nutzung und Naturschutz entschärfen lässt, zeigt das Beispiel eines Vogelschutzgebietes im Wulfener Bruch im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Dort war nach Angaben der Behörden zunächst vorgesehen, Angeln und Bootsfahren ganzjährig zu verbieten. Nach Gesprächen mit den Angelvereinen vor Ort habe man sich darauf verständigt, bestimmte Uferbereiche auszunehmen und auch eine gewisse Anzahl an Booten zu erlauben. Lösungen im Sinne der Betroffenen seien möglich, betonte Vopel.