Verwaltungsgericht Magdeburg bestätigt Rechtmäßigkeit der Amtsenthebung NPD-naher Bürgermeister verliert Rechtsstreit
Magdeburg l Das Landesverwaltungsamt (Halle) hat einen Rechtsstreit gegen den Ortsbürgermeister von Krauschwitz (Burgenlandkreis), Hans Püschel, gewonnen. Wie die Behörde am Montag mitteilte, urteilte das Verwaltungsgericht Magdeburg, dass dessen Amtsenthebung im Mai dieses Jahres rechtmäßig erfolgte.
Internetseite mit rechter Propaganda
Dem 64-jährigen Püschel wird vorgeworfen, in der Vergangenheit auf seiner Internetseite durch rechtsextreme Propaganda gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen zu haben. Die Staatsanwalt Halle hat gegen Püschel Anklage wegen Volksverhetzung erhoben. Dem Verwaltungsamt zufolge bleibt Püschel bis zum Hauptverfahren, das am 1. Oktober vor dem Amtsgericht Weißenfels geführt wird, vom Dienst suspendiert.
Püschel habe Verbrechen des nationalsozialistischen Gewaltregimes an der jüdischen Bevölkerung geleugnet, heißt es in einer Erklärung des Landesverwaltungsamts. Unter anderem habe er ein Diskussionsforum unter dem Titel "Holocaustleugnung ist Menschenrecht" geleitet.
Püschel bestreitet die Vorwürfe
Der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye (CDU), sagte am Montag: "Wir werden es nicht dulden, dass kommunale Mandatsträger verfassungsfeindliche Meinungen verbreiten. Auch ein Ehrenbeamter sollte wissen, dass für ihn die gleichen Regeln gelten wie für jeden Beamten." Auch Püschel sei beamtenrechtlichen Pflichten wie der Verfassungstreue und dem Gebot der Mäßigung in politischen Ansichten unterworfen, heißt in der Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes.
Einst in der SPD, dann für die NPD kandidiert
Püschel war nach der Wiedervereinigung Gründungsmitglied der SPD in Sachsen-Anhalt. Bundesweit sorgte der gelernte Maschinenbauingenieur für Aufsehen, als er im Jahr 2010 einen NPD-Bundesparteitag besuchte und die rechtsextreme Partei danach öffentlich lobte. Bei der Landtagswahl 2011 kandidierte Püschel auch für die NPD. Einem von der SPD eröffneten Parteiausschlussverfahren kam er mit seinem Austritt zuvor.
Zuletzt, im November 2012, hatte das Bundesverwaltungsgericht (Leipzig) das Berufsverbot für den rechtsextremen Schornsteinfeger Lutz Battke aus Laucha (Burgenlandkreis) bestätigt. Das Gericht verwies auf mehrere Neonazi-Treffen zu Ehren der Mörder Walther Rathenaus, an denen Battke teilgenommen hatte.
Rathenau war Außenminister in der Weimarer Republik. 1922 war der jüdische Unternehmerssohn ermordet worden. Die Täter wurden von den Nationalsozialisten ab 1933 als "Vorkämpfer" bezeichnet.
Das Land hatte Battke bereits 2008 die Kehrerlaubnis entzogen und dies mit den politischen Aktivitäten des Mannes begründet. Der Kaminkehrer sitzt als Parteiloser für die NPD im Kreistag und im Stadtrat von Laucha.