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Numerus Clausus Einheitliche Tests wären gerecht

Der Numerus Clausus wird bei der Vergabe von Studienplätzen in Sachsen-Anhalt künftig keine große Rolle mehr spielen.

Von Alexander Walter 10.04.2018, 01:01

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Dezember ist klar: Die Abitur-Note wird künftig nicht das alleinige Kriterium bei der Studienplatzvergabe über den zentralen NC sein dürfen. Zu unterschiedlich sind je nach Bundesland die Spielregeln, mit denen Schüler heute zum Abitur kommen. Doch welches Kriterium soll die Note künftig ergänzen und vor allem wie werden die Anteile gewichtet?

Die Debatte darüber ist längst nicht beendet. Sinnvoll erscheint aber vor allem ein Vorschlag: Verpflichtende, bundesweit einheitliche Eignungstests. Sie würden für mehr Gerechtigkeit sorgen. Fraglich ist allerdings, ob sich die zuständige Kultusministerkonferenz hier auf eine große Lösung einlassen wird. Denn: Je nach Wichtung könnten solche Tests die Bedeutung der Abitur-Note bedeutend mindern. Im Hintergrund schwingt bei allem eine zweite Debatte mit: Die über die Vergleichbarkeit des Abiturs. Gäbe es bundesweit einheitliche Abitur-Standards wären Extra-Tests kaum nötig.