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Oberverwaltungsgericht: Solarien dürfen wieder öffnen

08.05.2020, 13:41

Magdeburg (dpa/sa) - In Sachsen-Anhalt dürfen nach wochenlanger coronabedingter Schließung auch Solarien und Sonnenstudios wieder öffnen. Das hat das Oberverwaltungsgericht am Freitag entschieden, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Voraussetzung ist, dass die Studios sich an die Abstands- und Hygieneregeln halten. Damit korrigierte der 3. Senat die geltende 5. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes und begründete das mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

Aus Sicht des Gerichts gibt es keine rechtfertigenden Gründe, warum Solarien und Sonnenstudios geschlossen bleiben müssen, Kosmetik-, Fußpflege- und Massagesalons seit Montag aber wieder öffnen dürften. Es lasse sich nicht feststellen, dass das Infektionsrisiko in Solarien höher sei als bei den anderen genannten Dienstleistern. Es gebe Einzelkabinen, körperliche Nähe könne vermieden werden und es sei Standard, dass die Kabinen nach der Benutzung gereinigt würden.

Sachsen-Anhalt hatte mit seiner aktuellen Eindämmungsverordnung zahlreichen Dienstleistern erlaubt, nach wochenlanger Schließung zur Eindämmung des Coronavirus unter Auflagen wieder zu öffnen. Neben den Kosmetik- und Nagelstudios sind das auch Friseure. Andere Dienstleister bleiben ebenso geschlossen wie Sportangebote in geschlossenen Räumen, Theater, Kinos oder Diskotheken. Gaststätten und Hotels sollen zeitnah öffnen.